Probleme beim Hausbau: Ärger auf vier von zehn Baustellen
Bei fast jedem zweiten privaten Hausbau kommt es zu Problemen. Die Liste der Ärgernisse führt der Streit mit dem Bauträger an (auf 14 Prozent der Baustellen). Zwist gibt es aber auch zwischen den einzelnen Gewerken. Probleme mit der Baugenehmigung hat ebenfalls gut jeder zehnte Bauherr. Ernüchternd: Jedes zwanzigste innerhalb der vergangenen fünf Jahre gebaute Haus weist nach wie vor erhebliche Mängel auf. Das sind Ergebnisse einer Umfrage des Bauherren-Beraters Almondia. Für die "Bauherren-Studie" wurden mehr als 1.000 Bundesbürger befragt, die entweder in den vergangenen Jahren ein Eigenheim gebaut haben oder gerade einen Bau planen. „Der Bau eines Hauses ist ein komplexes und vielschichtiges Unterfangen. Auch wenn das neue Bauvertragsrecht ein Schritt in die richtige Richtung ist, so kann es noch immer zu unschönen Überraschungen kommen. Auf den Rat von unabhängigen Experten sollten Bauherren daher nicht verzichten“, so das Fazit von Dr. Gordian Rättich, Geschäftsführer des Bauherren-Beraters Almondia. Das neue Bauvertragsrecht gilt seit dem 01. Januar 2018. Ein Kernpunkt ist die Baubeschreibung. Sie enthält die Details des zu errichtenden Gebäudes. In vielen Fällen war sie bisher schwammig formuliert und bot damit Stoff für Konflikte. Nun muss die Baubeschreibung klar und im Detail definieren, welche Leistungen enthalten sind. Die Gefahr, dass ein Haus komplett von der Planung abweicht, wie es acht Prozent der befragten Bauherren erleben mussten, sollte damit ausgeschlossen sein. Die Baubeschreibung ist jedoch meist sehr technisch und für einen Laien nicht immer verständlich. Das bietet neues Konfliktpotential. Denn letzten Endes kann nur eingefordert werden, was schriftlich fixiert wurde. „Potentielle Bauherren sollten unbedingt die Expertise von Profis einholen. Und genau abklären, was hinter den Formulierungen steht. Sonst kann es passieren, dass die Leistungen nicht den Vorstellungen vom eigenen Traumhaus entsprechen“, empfiehlt Bauexperte Rättich. Auch Baumängel wird das neue Gesetz nicht ausschließen können. 61 Prozent der befragten Bauinteressenten berichten von einschlägigen Erfahrungen im Freundes- und Familienkreis. „In diesem Fall ist es entscheidend, die Mängel rechtzeitig zu erkennen und zu beanstanden. Denn wenn die Wand verputzt ist, lässt sich nicht mehr erkennen, ob die Elektrik ordentlich verlegt wurde“, so der Almondia-Geschäftsführer. Der Profi empfiehlt daher einen regelmäßigen Baustellenbesuch in Begleitung von Experten. „Grundsätzlich begrüßen wir bei Almondia das neue Bauvertragsrecht, denn es unterstreicht, dass sich ein Hausbau nicht nebenbei stemmen lässt. Die neuen Regelungen sollten jedoch nicht zu Leichtsinn verführen. Bauherren sollten auch in Zukunft gut prüfen, ob der Vertragspartner und das Vorhaben zu den Wünschen und dem eigenen Geldbeutel passen“, so Gordian Rättich abschließend.

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