Carola Pönisch

Weihnachtsmärkte 2020: Wie machbar?

Unter welchen Bedingungen können in diesem Jahr Weihnachtsmärkte in Sachsen stattfinden? Kultusministerin Barbara Klepsch beriet sich dazu mit Veranstaltern, Branchenvertretern und Experten aus Kommunen und dem Gesundheitsministerium.
Wenn es 2020 einen Striezelmarkt geben wird, sieht er garantiert anders aus als auf diesem Foto von 2019. Foto: J. Wolf

Wenn es 2020 einen Striezelmarkt geben wird, sieht er garantiert anders aus als auf diesem Foto von 2019. Foto: J. Wolf

»Die Entscheidung zur Absage der Kölner Weihnachtsmärkte hat uns aufhorchen lassen. Wir wollen, dass in Sachsen Weihnachtsmärkte stattfinden können", so Ministerin Barbara Klepsch am Freitag in Dresden.  "Deshalb haben wir das örtliche Infektionsgeschehen fest im Blick und setzen auf die Disziplin und das Vertrauen unserer Bevölkerung. Damit Veranstalter und die betroffenen Unternehmer mehr Planungssicherheit erhalten, haben wir uns schon jetzt zu den besonderen Bedingungen und Konzepten ausgetauscht, unter denen Weihnachtsmärkte stattfinden können." Dieser Erfahrungsaustausch sei sehr wertvoll gewesen, zeige aber auch, wie unterschiedlich die regionalen Gegebenheiten vor Ort sind. "Es gibt kein Allheilrezept zur Durchführung von Weihnachtsmärkten. Veranstalter und Kommunen werden individuelle Regelungen mit dem örtlichen Gesundheitsamt finden. Die Bereitschaft dazu ist da. Voraussetzung ist, dass die Infektionszahlen nicht ansteigen." Entscheidung liegt letztlich bei Kommunen Dr. Robert Franke, Leiter des Amts für Wirtschaftsförderung Dresden, zeigte beim Treffen mit der Ministerin am Freitag die Rahmenbedingungen für kommunale Märkte im Hinblick auf den Infektionsschutz auf. Wichtige Aspekte aus der Sicht der kommunalen Gesundheitsämter stellte zudem die Vizepräsidentin der Sächsischen Landesärztekammer und Leiterin des Gesundheitsamtes des Landkreises Meißen, Dipl. Med. Petra Albrecht vor. Der Geschäftsführer des Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH Benedikt M. Hummel erklärte anhand eines praktischen Beispiels, wie Märkte umgesetzt werden können. Er war für die Durchführung des Schlesischen Tippelmarktes zu Görlitz verantwortlich, der im Juli dieses Jahres unter Corona-Bedingungen erfolgreich stattgefunden hat. Die Sächsische Staatsregierung hat die grundsätzliche Zulassung von Weihnachtsmärkten bereits in der ab 1. September geltenden Corona-Schutzverordnung verankert. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung obliegt den einzelnen Kommunen.


Meistgelesen