Gastgewerbe auf dem »Schleudersitz«
Die neue Corona-Notfallverordnung der Landesregierung sieht nicht nur eine Fortführung, sondern auch eine Verschärfung der Einschränkungen für die Gastro-Branche vor. Dagegen rebelliert der Branchenverband DEHOGA. Die Einschränkung der Geschäftstätigkeit der Betriebe bei reduzierten finanziellen Hilfen sei so nicht hinnehmbar. Der Verband fordert Nachbesserungen - sowohl bei der Verordnung als auch bei den Wirtschaftshilfen. »Uns ist bewusst, dass die Situation in den Krankenhäusern verehrend ist. Wir bezweifeln aber, dass der Übergriff auf die Gastronomie die angemessene Antwort ist«, erklärt Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Sachsen. Zudem fehlten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die belegen, dass das Infektionsrisiko in der Gastronomie maßgeblich erhöht ist. Seine Forderungen sind klar: 20 Uhr Sperrstunde in Gastronomie muss fallen: Denn die strengen Hygieneauflagen bieten ein höchstes Maß an Sicherheit. Eine Sperrstunde sei somit Willkür. Durch die Verkürzung des lukrativen Abendgeschäfts seien die Kosten bei Öffnung oft höher als die zu erzielenden Umsätze. »Wenn ein Betrieb aus diesen Gründen schließt, ohne dass eine amtliche Anordnung vorliegt, muss der Anspruch auf Überbrückungshilfe ohne Diskussion gewährleistet sein«, so Klein. Hier müsse schnellstmöglich Klarheit geschaffen werden. Auch die Schließung der Gastronomiebetriebe bei einer Inzidenz Ü 1.500 ist für den DEHOGA unverhältnismäßig und widersinnig. Eine Wanderung zwischen Landkreisen und Bundesländern wäre die Folge. Weiterhin sei die Planbarkeit der Unternehmensabläufe durch diese Regelung unmöglich. Auch für die Hotellerie müsse nachgebessert werden. »Unter 2G bzw. 2G+Plus muss die touristische Übernachtung möglich sein«, so Klein. Die Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Campingplätzen für touristische Übernachtungen, sowie touristische Angebote in Freizeit und Gastronomie unter 2G wären sogar ein Anreiz zum Impfen. Das Beherbergungsverbot führe allenfalls zur Abwanderung sächsischer Touristen in benachbarte Bundesländer.
Nachbesserung bei Finanzhilfen gefordert
Bezüglich der finanziellen Hilfen für betroffene Unternehmer fordern DEHOGA Sachsen, weitere Landesverbände sowie der DEHOGA Bundesverband eine dringende und zwingende Nachbesserung:- 1. Überbrückungshilfe IV: Erhöhung Fixkostenzuschuss von 90 auf 100 Prozent. Der Verband fordert die Rückkehr zur bisherigen Regelung.
- 2. Überbrückungshilfe IV: Der Eigenkapitalzuschuss wie auch die Personalkostenpauschale sind bei der Überbrückungshilfe III Plus für November und Dezember sowie bei der Überbrückungshilfe IV ab Januar zu erhöhen. Falls das rechtlich nicht möglich ist, so sei dies anderweitig – ggf. auch mit Landesmitteln - zu kompensieren.
- 3. KUG: Im Zusammenhang mit dem verlängerten und verbesserten Kurzarbeitergeld mahnt der DEHOGA Sachsen die hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber an. Ab Januar 2022 soll die Erstattung auf 50 Prozent fallen. Eine zusätzliche Belastung der Unternehmer wäre die unmittelbare Folge. Um Arbeitsplätze und Personal zu halten, bräuchten die Betriebe auch hier die volle Unterstützung vom Bund.
- 4. Finanzhilfen für Neugründer in 2021: Diese Gruppe der Gründer fällt durch viele wichtige Corona-Hilfen. Es bedarf hier einer wirkungsvollen finanziellen Unterstützung, die umgehend zur Auszahlung kommt. Betriebe, die erst wenige Wochen oder Monate am Markt sind, konnten keine Rücklagen bilden. Ihnen droht die Insolvenz. Das müsse vermieden werden.
DEHOGA
Ziel ist, Gegenwart und Zukunft des Gastgewerbes zu sichern, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe weiter zu verbessern und dessen Ansehen zu fördern. www.dehoga-sachsen.de
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