gb

Angebot des Landkreises für Berufspendler

Foto: pixabay

Foto: pixabay

Das tschechische Innenministerium hat mit Wirkung zum 27. April eine neue Pendlerregelung erlassen, die es tschechischen Arbeitnehmern ermöglicht in Deutschland ihren Beruf auszuüben. Bedingung für die Einreise ist ein negativer Covid-19-Test, der an den tschechischen Grenzstellen vorzulegen ist und bei der erstmaligen Einreise nicht älter als vier Tage sein darf. Der Test muss auf eigene Kosten oder in Absprache mit dem Arbeitgeber auf dessen Kosten durchgeführt werden. Die Landkreisverwaltung empfiehlt den Arbeitgebern, für die Kosten der notwendigen Testungen aufzukommen. Um die heimische Wirtschaft zu unterstützen, übernimmt der Landkreis die mit der Beprobung zusammenhängenden Kosten jeweils zur Hälfte. Als weitere Unterstützungsmaßnahme für die von dieser Regelung betroffenen Personen (Arbeitgeber/Beschäftigte) hat sich das Landratsamt dazu entschlossen, entsprechende Testungen zu organisieren und durchzuführen. Dafür ist es erforderlich, dass die Arbeitgeber relevante Daten, welche zur Durchführung der Beprobung erforderlich sind, an den Verwaltungsstab des Landkreises übermittelt. Hierfür wird zeitnah ein entsprechendes Formular auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung gestellt. Die Terminabsprache zur Beprobung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Gesundheitsamt vorgenommen. Gleichzeitig bietet der Landkreis den Bürgern des Landkreises, die berufsbedingt nach Tschechien pendeln (Geschäftsreisende oder Montagearbeiter), ebenfalls die hälftige Kostenübernahme der Testung an. Die restlichen Kosten müssten entweder vom Pendler oder dessen tschechischen Arbeitgeber übernommen werden. (pm/Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge)


Meistgelesen