Carola Pönisch

FFP2-Pflicht und "Sachsen plus"-Geld

Ab 28. Dezember werden in Sachsen die Coronamaßnahmen weiter verschärft. Die FFP2-Maske löst weitestgehend die medizinische Maske ab. Kleiner Lichtblick: Es gibt Geld für Selbstständige, die bisher durchs Raster fielen.
Die FFP2-Maske wird ab 28. Dezember Pflicht beim Einkaufen, in Betrieben, Behörden und allen öffentlichen Einrichtungen. Foto: pixabay/A. Koch

Die FFP2-Maske wird ab 28. Dezember Pflicht beim Einkaufen, in Betrieben, Behörden und allen öffentlichen Einrichtungen. Foto: pixabay/A. Koch

Sachsen verschärft noch einmal die Coronaregeln: Ab 28. Dezember gilt eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen. Die bisher erlaubten medizinischen Masken dürfen dann nur noch von Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren getragen werden. FFP2-Maskenpflicht ist auch bei Präsenzveranstaltungen von Parteien und Gremien angesagt. Private Zusammenkünfte sind auf 10 Geimpfte und Genesene (ohne Kinder unter 16) reduziert (bisher 20). An Beerdigungen können bis zu 20 Personen teilnehmen, für die gilt die 3G-Regelung. Diese Regelungen gelten vorerst bis 9. Januar 2022. Lichtblick: "Sachsen plus"-Programm Sächsische Unternehmer, die bisher in kein Förderprogramm passten und weder Überbrückungs- noch Neustarthilfe, durch Corona aber keine Einnahmen haben, können für Januar bis März 2022 pauschal 1.500 Euro pro Monat plus 250 Euro Pauschale für Steuerberatungskosten aus de neuen Programm "Sachsen plus" beantragen. Dazu gehören zum Beispiel Künstler oder selbstständige Kosmetikerinnen. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von über 60 Prozent im November oder Dezember 2021 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019. Die insgesamt 4.750 Euro können voraussichtich ab Ende Januar/Anfang Februar über Steuerberater bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden.


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