Krankes Gesundheitssystem - Teil 1
MDK steht für »Medizinischer Dienst der Krankenkassen«, eine Institution, welche die Abrechnungen prüft, die die Krankenhäuser bei den Kassen einreichen. Kontrolliert werden bis zu 20 Prozent der eingereichten Rechnungen, Tendenz steigend.
Wie eine Abrechnungsprüfung erfolgt, erklärt Diana Arnold vom MDK Sachsen: »Geprüft wird im Einzelnen, ob eine stationäre Behandlung notwendig war; ob die Dauer der Behandlung gerechtfertigt war; ob Diagnose und Therapien korrekt kodiert wurden oder ob über- bzw. unterkodiert wurde.«
Etwas kritischer beschreiben die Chefs der zwei größten Lausitzer Kliniken die Arbeit des MDK.
In diesem Beitrag kommt Andreas Grahlemann zu Wort, seines Zeichens Geschäftsführer der Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH: »Ich sage mal übertrieben: MDK kann jeder machen. Die Mitarbeiter dort arbeiten nur Punkte ab. Wenn sie medizinische Kenntnisse haben, ist das gut, aber nicht zwingend erforderlich, denke ich. Ihre Tätigkeit beschränkt sich darauf, die Akte aufzuschlagen und festzustellen: ‚Die Verweildauer zu dieser Diagnose lautet drei Tage‘. Sie schauen in die Akte und stellen fest: ‚Der Patient liegt ja schon sechs Tage. Dem streiche ich drei Tage.‘ Mehr wird da nicht gemacht. Insofern schreiben sich unsere Ärzte in den Krankenhäusern die Finger wund und stehen mit dem Rücken zur Wand.
Ein Beispiel: Ein Patient soll entlassen werden. Für uns ist es ein Unterschied, ob der Patient sieben oder 70 ist, ob wir ihn zum Beispiel im Anschluss an unsere Behandlung in ein Altenheim, eine Pflegeeinrichtung oder in die Reha bekommen. Die Krankenkasse sagt: ‚Das müssen Sie organisieren, das ist nicht unser Thema.‘
Was also tun? Der Patient ist noch nicht transportfähig, Angehörige sind nicht zur Stelle, die Kasse fühlt sich nicht zuständig. Wir bauen eine Brücke, behandeln den Patienten ein bis zwei Tage weiter, bis er die häusliche Pflege, Reha o.ä. in Anspruch nehmen kann.
Was macht der MDK? Er prüft: fünf Tage waren Norm, hier stehen sieben Tage, zwei werden also gestrichen. Das ist es, was den Krankenhäusern so viele Sorgen bereitet – und das sind nur die leichten Fälle.
Bei einer 20 Prozent-Prüfquote heißt das: von 20?000 Patienten werden 4?000 geprüft. Das ist eine unvorstellbar hohe Zahl, weil jede Prüfung immer mit Rückfragen, Schriftverkehr, Prüfung, Darstellung, Richtigstellungen usw. verbunden ist. Zu jedem dieser 4?000 Fälle gibt es mehrere Ordner. Und dennoch passiert es, dass ein Gericht die Zahlung der geleisteten Behandlung nach vier Jahren ablehnt. Also gehen wir in Widerspruch, es gibt ein Verfahren, vielleicht einigt man sich auf einen Prozentsatz.«
Wie kann man dieses Problem aus der Welt schaffen?
»Ich wäre zufrieden, wenn wir die Leistungen bezahlt kriegen, die wir erbringen. Das Brötchen, das ich verkaufe, muss auch bezahlt werden. Sie können es nicht aufessen und nach zehn Tagen sagen, das war ein schlechtes Brötchen.
Und so ist das mit der Leistung. Sie essen, Sie nehmen die Leistung gerne in Empfang, der Patient bedankt sich und der, der bezahlen muss, weil er ja dafür die entsprechenden Beiträge erhalten hat, der sagt nach 100 Tagen: Nein, das Brötchen war schlecht, das bezahle ich nicht. Jeder Handwerker würde so nicht leben können.
Was sagt der MDK dazu? »Uns ist bewusst, dass die Abrechnungsprüfungen für alle Beteiligten oftmals eine Belastung darstellen. Deshalb aber einfach nur eine Reduzierung der Prüfungen zu fordern, löst das Problem nicht. Eine flächendeckend korrekte Abrechnungspraxis wird aus unserer Sicht nur damit zu erreichen sein, dass derjenige, der falsch abrechnet, mit entsprechenden Sanktionen rechnen muss, was heute leider nicht der Fall ist. Hier sehen wir Handlungsbedarf im Sinne der Versichertengemeinschaft und der korrekt abrechnenden Krankenhäuser.«