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"Krankes Gesundheitssystem" - Antworten der Ministerin - 06

Jetzt antwortet die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz auf unsere Fragen: Über Wochen besuchte WoKu Kliniken, Hausärzte und Pflegeeinrichtungen, ließ Leser zu Wort kommen, benannte die Probleme und bat die politisch Verantwortlichen um Antworten.
Ministerin Barbara Klepsch beantwortet unsere Fragen zur Problematik »Wie krank ist unser Gesundheitssystem«. Sie haben eine Folge verpasst oder wollen einen Leserbrief zur Thematik lesen? Dann schauen Sie einfach unter www.wochenkurier.info  (Suche: krankes-gesundheitssystem). Hier finden Sie die Kontaktadressen für ihre Leserpost. Foto: SMS

Ministerin Barbara Klepsch beantwortet unsere Fragen zur Problematik »Wie krank ist unser Gesundheitssystem«. Sie haben eine Folge verpasst oder wollen einen Leserbrief zur Thematik lesen? Dann schauen Sie einfach unter www.wochenkurier.info (Suche: krankes-gesundheitssystem). Hier finden Sie die Kontaktadressen für ihre Leserpost. Foto: SMS

Wo klemmt es bei den Pflegeeinrichtungen, was beklagen die Kliniken? Die Antworten darauf gab Sozialministerin Klepsch in den letzten Ausgaben - nachlesbar unter www.wochenkurier.info. Nun ist es an der Zeit, sich einem „Reizthema“ zu widmen, welches von fast allen unseren gesprächspartner unisono als „Problem“ beschrieben wurde: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung - kurz MDK, die sogenannten ‚Gesundheitspolizei‘. Mitarbeiter dieser Institution haben die Aufgabe, die eingereichten Abrechnungen der Gesundheitseinrichtungen vor der Bezahlung durch die Kassen zu prüfen. Was es an der Arbeit des MDK zu bemängeln gibt, erfahren sie hier:

MDK muss wieder in die Klinik kommen und die Fälle, die zur Prüfung anstehen, gemeinsam mit dem behandelnden Team besprechen.
Dazu Ministerin Klepsch: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung prüft ausschließlich im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Die Beauftragung des MDK im Bereich der Krankenhausabrechnungsprüfung erfolgt, wenn die Krankenkasse bei ihrer Vorprüfung Rechnungsauffälligkeiten identifiziert hat. Die MDK haben 2017 bundesweit fast 2,8 Millionen Krankenhausabrechnungen geprüft.
Der MDK prüft Fälle sowohl nach Aktenlage als auch im Rahmen von Krankenhausbegehungen. Die Vor-Ort-Prüfung im Krankenhaus wird der MDK in den nächsten Jahren weiter ausbauen. Für eine entsprechende sächsische Regelung ist der MDK Sachsen mit der Sächsischen Krankenhausgesellschaft im Gespräch. Die Abrechnungen werden nachträglich geprüft.

MDK soll Einzelfallprüfung wieder einführen, nicht gewisse Teilgebiete und Teilbereiche systematisch und strukturiert prüfen
Die Einzelfallprüfung ist bereits die vorrangige Prüfform im Bereich der Abrechnungsprüfungen.  
Möglicherweise wird hier die Pflege-Qualitätsprüfung hinterfragt.
•  Sofern hier die Abrechnungsprüfungen gemeint sind, verweisen wir auf die Antwort zu Frage 1.
 •  Sofern hier die Pflege-Qualitätsprüfung gemeint ist: Im November 2019 wird ein neues Qualitätssystem und Prüfverfahren in der vollstationären Pflege und Kurzzeitpflege eingeführt. Das neue Qualitätsprüfverfahren des MDK wird zukünftig fast ausschließlich die Prozess- und Ergebnisqualität in den Pflegeeinrichtungen in den Blick nehmen und der Frage nachgehen: Welche Versorgungs- und Pflegequalität kommt wirklich bei den Pflegebedürftigen an?
Parallel dazu wird die Qualitätsverantwortung der Pflegeheime gestärkt. Dieses neue Verfahren ermöglicht im Einrichtungsvergleich einerseits die kontinuierliche Qualitätsverbesserung nach dem Motto »Lernen von den Besten« und andererseits eine gut nachvollziehbare Information für die Betroffenen und ihre Angehörigen.


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