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Zahlen und Fakten

Foto: PR/Malteser Hilfsdienst

Foto: PR/Malteser Hilfsdienst

Mit Eröffnung der Impfzentren in Sachsen werden sachsenweit auch verstärkt mobile Impfteams der Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Johanniter Unfallhilfe (JHU) und der Malteser Hilfsdienste (MHD) eingesetzt: Wer stellt die mobilen Impfteams in Sachsen?
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Johanniter-Unfallhilfe (JUH) und der Malteser-Hilfsdienst (MHD) setzen sachsenweit mobile Impfteams ein, in Vereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK). Wie viele mobile Impfteams sind perspektivisch einsatzbereit?
Pro Gebietskörperschaft halten Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter und Malteser bis zu fünf mobile Impfteams vor. Sobald ausreichend Impfstoff verfügbar ist und diese vertraglich gebunden werden, liegt die Maximalkapazität bei 13 mal fünf Teams. Aus wie vielen Personen besteht ein Impfteam?
Die drei Hilfsorganisationen stellen neben Fahrzeugen den nichtärztlichen Teil des Personals, das sind in der Regel drei Personen. Zur mobilen Impfflotte gehören auch ein von der KVS bestellter Arzt und eine medizinische Fachkraft. Die Impfungen werden gemeinsam vorbereitet, durchführt und dokumentiert. In welchen Landkreisen sind die Organisationen vorwiegend im Einsatz?
Der Arbeiter-Samariter-Bund stellt die ersten Fahrzeuge und Impfteams für die Stadt Chemnitz sowie in den Landkreisen Görlitz, Leipziger Land und Meißen. Die Johanniter stellen die ersten Fahrzeuge und Teams in Leipzig Stadt sowie den Landkreisen Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, dem Vogtlandkreis und Zwickau. Die ersten Autos der Malteser sind in Dresden Stadt sowie den Landkreisen Bautzen, dem Erzgebirgskreis sowie in Mittel- und Nordsachsen unterwegs. Kommen zusätzlich die Fahrzeuge zwei bis fünf zum Einsatz werden die Teams von Impfflotten der Partner verstärkt. Für welche Personengruppen werden die mobilen Teams aktuell eingesetzt?
Gemäß dem sächsischen Prioritätenplan immunisieren die mobilen Impfteams zunächst Personen deren Gesundheit besonders gefährdet und deren Mobilität eingeschränkt ist. Sie versorgen demnach aktuell Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen und deren Pflegepersonal mit der Schutzimpfung. Auch Mitarbeiter aus dem Rettungsdienst werden prioritär geimpft. Wie viele Einrichtungen werden pro Tag angefahren?
Ein Impfteam versorgt in der Regel ein Alten- und Pflegeheim pro Tag. Wie viele Impfdosen kann ein Team/ Tag verimpfen?
Seit dem 11. Januar darf jedes der 13 aktuell eingesetzten Impfteams täglich 100 Impfdosen pro Landkreis verimpfen, in den kreisfreien Städten perspektivisch zwei Teams 200 Dosen. Die Zahl der geplanten Impfdosen in den Landkreisen wird sich an der jeweiligen Bevölkerungszahl des Landkreises orientieren. Wie lange wird es dauern bis alle 970 Alten- und Pflegeheime in Sachsen mit der Schutzimpfung versorgt sind?
Ein Abschluss der Impfungen bei den Impfwilligen unter den 58.201 Heimbewohnern in Sachsen kann augenblicklich schwer eingeschätzt werden. Das Gelingen ist abhängig von externen Faktoren, bspw. dem Gesundheitszustand der Personen. Vorgesehen ist, dass die mobilen Impfteams zunächst befristet bis Ende März 2021 im Einsatz sind. Unter welchen Rahmenbedingungen kann geimpft werden?
Die Impfung ist freiwillig. Damit ist wichtig, dass die Impfeinwilligungen unter den Bewohnern/ deren Angehörigen oder Betreuern vorliegen. Weiterhin muss die Impffähigkeit der Bewohner gewährleistet sein, das heißt, die Impfwilligen müssen gesund sein. Die Heime dürfen nicht unter Quarantäne stehen bzw. nicht betroffene Wohneinheiten sollten sich von den betroffenen strikt abgrenzen lassen. Wie kann ich mein Altenpflegeheim für eine Impfung registrieren?
Die Alten- und Pflegeheime wenden sich an das Koordinationszentrum des DRK. Dort ist festgelegt, welches Pflegeheim wann angefahren werden kann. Impfen die mobilen Teams perspektivisch auch in privaten Haushalten?
Das ist zunächst nicht angedacht. Privatpersonen sollen sich in den stationären Impfzentren impfen lassen. Ausnahmen könnten für Behinderte oder sich in privater pflegerischer Betreuung befindliche Personen getroffen werden. Das würde auch für ambulante Pflegeeinrichtungen zutreffen. Ziel wäre es, dass Bewohner und Tagesgäste keine Impfzentren aufsuchen müssen.


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