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Corona: Lockerungen in Sachsen

Gaststätten dürfen länger öffnen, Touristen in Hotels übernachten und Wintersportfreunde endlich den Skilift nutzen. Selbst Kinos und Museen empfangen seit heute wieder Besucher. Nach langer Durststrecke kehrt ein wenig Freiheit nach Sachsen zurück - jedoch nicht für alle.

Am 14. Januar tritt eine neue Corona-Notfall-Verordnung für Sachsen in Kraft. Sie gilt bis 6. Februar und sieht zahlreiche Lockerungen vor, vorausgesetzt das Infektionsgeschehen bleibt auf dem derzeitigen Niveau oder sinkt.

Mit der neuen Verordnung wird neben der 3G- und 2G-Regel nun auch die 2Gplus-Regel für viele Einrichtungen und Angebote verpflichtend. Heißt: Genesene und geimpfte Personen brauchen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test. Das gilt jedoch nicht für geboosterte Personen, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Menschen, für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Ebenso befreit sind Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können. Vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt, brauchen auch keinen Testnachweis. Generell dürfen fortan bis 200 Personen an Versammlungen teilnehmen. Für körpernahe Dienstleistungen gilt die 2G-Regel. Für Friseure gilt 3G. Der Restaurantbesuch ist durch 2Gplus möglich. Im Außenbereich von Gaststätten reicht 2G. Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten können mit der 3G-Regel und strengen Hygienemaßnahmen öffnen. Weitere Lockerungen sind an die Auslastung der sächsischen Kliniken gekoppelt. Weil die entsprechenden Grenzwerte derzeit unterschritten werden gelten seit 14. Januar folgende Bestimmungen: Versammlungen: Bis 1.000 Teilnehmern möglich, sofern in Bewegung Dienstleister: Reisebüros, Versicherungsagenturen, Finanzdienstleister o. ä. können mit 2G-Regel für den Publikumsverkehr öffnen Gastronomie ist nun bis 22 Uhr mit der 2Gplus- bzw. 2G-Regel zulässig Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen mit 2Gplus-Regel sowie Kapazitätsbeschränkungen öffnen Clubs, Bars und Diskotheken bleiben geschlossen Solarien: Impf- oder Genesenennachweis sowie die Kontakterfassung notwendig Bäder und Saunen: 2Gplus-Regel sowie Kontakterfassung Sportveranstaltungen mit Publikum mit 2Gplus-Regel und Kontakterfassung. Außerdem: Kapazitätsbegrenzung Fitnessstudios und Innensportanlagen: 2Gplus-Regelung und Kontakterfassung Außensportanlagen: 2G und Kontakterfassung Skilifte: 2G Hotels, Ferienwohnung, touristische Bustouren oder Bahnfahrten: Bei Anreise bzw. Fahrtantritt ist ein Nachweis nach 2Gplus-Regel erforderlich. Außerdem: Kontakterfassung Außenschulische Aus-, Fort- und Weiterbildung: 2G-Regel und die Kontakterfassung Sitzungen von Parteien, Gremien oder Wählervereinigungen: 2G Aufgrund technischer Probleme können gegenwärtig leider keine Fotos angezeigt werden. Wir bitten um Verständnis.


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