Roberto Rink

Pflege in Not!

Ab März 2022 soll eine Impfpflicht für das Personal in Pflegeeinrichtungen gelten. Für die »Lebenshilfe Pirna-Sebnitz-Freital e.V.« wäre dies existenzbedrohend.

Durch die im Dezember 2021 vom Bundestag für den Gesundheits- und Pflegebereich beschlossene Impfpflicht könnte der Weiterbetrieb der Einrichtungen der »Lebenshilfe Pirna-Sebnitz-Freital e.V.« auf dem Spiel stehen. Über die Konsequenzen der Impfpflicht informierte der Verein in den Hohwald-Werkstätten Neustadt in Sachsen. Dabei ist betont worden, dass sich der Vorstand und die Geschäftsführung des Vereins für das Impfen aussprechen und dadurch die Pandemie eingedämmt und das Gesundheitssystem entlastet werden kann. Andererseits machte die Vereinsführung aber deutlich, dass das Impfen eine persönliche Entscheidung jedes Einzelnen sei und niemand dazu zwangsverpflichtet werden könne. 30 Prozent droht Beschäftigungsverbot Von der Impfpflicht wären 234 Mitarbeiter in 21 Einrichtungen der Lebenshilfe Pirna-Sebnitz-Freital betroffen. Aktuell sind ungefähr 54 Prozent von ihnen vollständig geimpft und 15 Prozent genesen. Für rund 30 Prozent der Mitarbeitenden würde die Umsetzung des Gesetzes das Beschäftigungs- und Betretungsverbot in den Einrichtungen der Lebenshilfe sowie Berufen gleicher Branche bedeuten. Ralf Thiele, Vorstandsvorsitzender des Vereins, stellt klar: »Im schlimmsten Fall könnten wir dann den Betrieb einzelner Einrichtungen nicht aufrechterhalten, wenn Mitarbeiter ohne Impf- oder Genesenen-Status nicht mehr beschäftigt werden dürften. Einen Personalpuffer gibt es nicht!« Nach dem 16. März 2022 müssten, wenn die Politik nicht umlenkt, eine Vielzahl von Einrichtungen schließen. Dabei betonte er, dass es jetzt schon einen Pflegenotstand geben würde und es einen sogenannten Plan B, wie ihn sich die Politik ersponnen hat, nicht geben könne. Auch Ehrenamtler können die aufgerissen Lücke nicht füllen. Denn gut ausgebildete Arbeitskräfte mit emotionalen Bindungen in eingeschworenen Teams sind nicht so einfach ersetzbar. »All unsere Beschäftigten, egal ob geimpft oder ungeimpft, machen jeden Tag zuverlässig ihren Dienst, sie kümmern sich liebevoll um die Klientinnen und Klienten«, so Thiele.  Käme die Impfpflicht, könnte sie die Lebenshilfe um Jahrzehnte zurückwerfen. Dabei hat man hier an hohen Pflegestandards gearbeitet und alles zur Vermeidung möglicher Ansteckungen getan. Auch die Schutzmaßnahmen gegen Corona werden nach bestem Gewissen eingehalten. So hatten beispielsweise die Hohwald-Werkstätten in Neustadt in Sachsen schon frühzeitig ein genehmigtes Hygienekonzept, führten mehrere Impfaktionen durch und verfügen über ein eigenes PCR-Testzentrum. So konnte der Betrieb in der gesamten Pandemiezeit aufrechterhalten werden. Juristische Prüfung Für die juristische Beratung hat sich der Verein Dr. Andrea Benkendorff von der Kanzlei Battke-Grünberg, welche sich auf das Thema »Arbeitsrecht« spezialisiert hat, mit herangezogen. Mit ihrer Hilfe kann ausgelotet werden, welche voraussichtlichen Schritte bei der Durchsetzung der Impfpflicht gegangen werden könnten. Tritt das Gesetz zur »Nachweispflicht über den Impfstatus« in Kraft, müssen die Arbeitgeber alle Mitarbeiter, die ihren Impfstatus nicht vorgelegt haben, an die Gesundheitsämter weitergeben. Die jetzt schon völlig überforderten Ämter müssten dann jeden Fall einzeln prüfen. Dabei können diese dann Beschäftigungsverbote aussprechen. Der stellvertretende Vorsitzende des Werkstattrates der Hohwald-Werkstätten, Sven Myszka, richtet einen emotionalen Appell an die Öffentlichkeit: »Die Werkstatt ist ein zweites Zuhause für uns, hier haben wir eine feste Tagesstruktur und Bezugspersonen. Wenn dies alles wegfällt, würde ich wohl wieder unter Depressionen leiden und vielleicht auch wieder Selbstmordgedanken bekommen.«

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