Verzicht auf Elternbeiträge in der 3. Corona-Welle
Viele Kinder können aktuell nicht an der Kindertagesbetreuung in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege teilnehmen. Einerseits sind Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen geschlossen, weil dies nach der Eindämmungsverordnung des Landes oder dem Infektionsschutzgesetz des Bundes (sog. Notbremse) vorgesehen ist oder weil ihre Eltern dem Appell gefolgt sind, Kinder im vorschulischen Alter nicht in die Kindertagesbetreuung zu geben. Um die Eltern von der Zahlung der Beiträge ganz oder teilweise zu entlasten, hat das Land eine Förderung der öffentlichen und freien Kita-Träger zugesagt. Die Träger erhalten jetzt für das I. Quartal 2021 rund 15 Mio. Euro. Dieses finanzielle Engagement trägt auch dazu bei, die Struktur der Kindertagesbetreuung zu sichern. Im I. Quartal 2021 wird eine Förderung für 197.705 Kinder in den 18 Landkreisen und kreisfreien Städten gewährt. Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: „Das ist gut investiertes Geld. Die Eltern müssen nicht oder nicht die vollen Beiträge zahlen, wenn Kinder nicht in die Kita gehen und die so entstandenen Einkommensausfälle bei den öffentlichen und freien Trägern im Land Brandenburg können so zu einem großen Teil abgefangen werden. Damit wird der wirtschaftliche Bestand von Einrichtungsträgern gesichert und die Angebote der Kindertagesbetreuung für die Zukunft gewährleistet.“ Die Zweite Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona ist mit Wirkung zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Bis zum 15. April 2021 haben alle Landkreisen und kreisfreien Städten Fördermittelanträge gestellt. Für drei Landkreise erfolgt noch eine letzte Plausibilisierung der Daten; diese erhalten ihre Bescheide voraussichtlich in der kommenden Kalenderwoche.
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