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Verschärfung der Corona-Regeln

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde die Sieben-Tage-Inzidenz von 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.
Foto: pixabay

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 Ab Montag, 23. August, gelten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge u.a. wieder folgende Regelungen:

  • Private Zusammenkünfte sind mit maximal 10 Personen erlaubt. Die Anzahl der Haushalte ist nicht begrenzt. Generell zählen Kinder unter 14 Jahren und auch bereits geimpfte und genesene Personen nicht mit.
  • Familien-, Vereins- und Firmenfeiern sind in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen mit maximal 50 Personen erlaubt. Generell zählen Kinder unter 14 Jahren und auch bereits geimpfte und genesene Personen nicht mit.
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes u.a. beim Einkaufen, körpernahen Dienstleistungen, Großveranstaltungen und im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr, Innengastronomie, Beherbergung, Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten, Mund-Nasen-Schutz auf Sportanlagen, Gruppensport im Außenbereich (außer für Personen, die sich sportlich betätigen), in Freibädern und Hallenbädern (außerhalb des Badebereichs) sowie in botanischen und zoologischen Gärten (außer bei Einhaltung des Mindestabstands im Außenbereich).
  • Die Kontakterfassung erfolgt u.a. bei körpernahen Dienstleistungen, in der Innengastronomie, bei Beherbergung (außer Camping- und Caravaningplätzen sowie die Vermietung von Ferienwohnungen), in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten (z. B. Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, Kinos, Theater sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich), auf Sportanlagen, in Freibädern und Hallenbädern sowie in botanischen und zoologischen Gärten.
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