Roberto Rink

Testpflicht für Schüler

Seit dem 15. März dürfen weiterführende Schulen wieder Präsenzunterricht anbieten. Doch wer daran teilnehmen möchte, muss sich einem Corona-Test unterziehen.
Schüler nimmt einen Schnelltest vor. Das ist Voraussetzung für einen Schulbesuch.       Foto: Alexandra Koch

Schüler nimmt einen Schnelltest vor. Das ist Voraussetzung für einen Schulbesuch. Foto: Alexandra Koch

Das war mal wieder ein holpriger Start. Ursprünglich sollten die Öffnungen der erweiterten Schulen ab 15. März an eine verpflichtende Testung der Schüler gekoppelt werden. Da aber nicht genügend Schnelltests zur Verfügung standen, ist die Testpflicht zunächst ausgesetzt bzw. anfangs nur für die Klassenstufen sieben bis zehn auf freiwilliger Basis angeboten worden. Seit dem 17. März standen die Testkits dann aber in ausreichender Menge zur Verfügung, sodass eine allgemeine Testpflicht an weiterführenden Schulen ab Klassenstufe fünf eingeführt werden konnte. »Damit wird eine wöchentliche Testung der Schülerinnen und Schüler ab Klasse fünf verpflichtend. Die Tests können die anderen Hygieneregeln und Vorsichtsmaßnahmen nicht ersetzen, sondern sollen die bisherigen Schutzmaßnahmen flankieren«, bestätigte Kultusminister Christian Piwarz. Lehrerinnen und Lehrer müssen sich zweimal pro Woche testen. Massive Belastung für Schulen Mehrere Schulen im Landkreis informieren auf ihren Internetseiten bereits zu diesem Thema. So wird unter anderem über die Testpflicht aufgeklärt und hingewiesen, dass es sich bei den Tests um kurze Nasenabstriche handelt, die von den Schülern im Beisein des Klassenlehrers selber durchgeführt werden. Zudem können Einwilligungserklärungen runtergeladen werden. Diese müssen von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden, bevor die Kinder im Schulgebäude getestet werden dürfen. Kristian Raum, Schulleiter des Pirnaer Schillergymnasiums, sagt, dass sich die Schulen momentan in einer »massiven Belastungssituation befinden« würden. Der Präsenzunterricht wird im Wechselmodell stattfinden. Die Klassen werden dazu jeweils in zwei Gruppen eingeteilt, der Wechsel erfolgt täglich. Für die Tage, an denen die Schüler nicht in der Schule sind, bekommen sie Aufgaben für die häusliche Arbeit. Einige Schulen, wie das Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium in Pirna, verzichten zudem zunächst auf eine Vielzahl an Benotungen, um unnötigen Leistungsdruck und Überforderung zu vermeiden. Ohne Test kein Präsenzunterricht Sollten Schüler oder deren Erziehungsberechtigte die Testung an der Schule verweigern und auch keine Bescheinigung über ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, dann können diese nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Zwar heißt es in §5a Abs. 6 der Coronaschutzverordnung: »Schülerinnen und Schüler, gegebenenfalls vertreten durch ihre Personenschutzberechtigten, können sich von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung nach Absatz 1 schriftlich abmelden.« Im Absatz 7 heißt es dazu weiter, dass die Anordnung häuslicher Lernzeiten für Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, zulässig bleibt. Diese Schüler werden allerdings nicht gesondert auf Distanz beschult und müssen sich selbstständig um Materialien und Aufgaben kümmern. Die Entscheidung, ob eine Abmeldung grundsätzlich gestattet ist, liegt allerdings bei der jeweiligen Schule. Videos erklären Anwendung Um die korrekte Anwendung der Selbsttests zu gewährleisten, bietet die Staatsregierung zwei Anleitungsvideos an unter www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html. Fragen zu den Tests werden im SMK-Blog beantwortet: www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests


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