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Sachsen: So soll die Coronaschutzimpfung laufen

Im Dezember wurden in Sachsen die ersten Menschen gegen das Coronavirus geimpft. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Coronaschutzimpfung.
Die Anmeldung für die Coronaschutzimpfung wird in Sachsen voraussichtlich frühestens Mitte Januar möglich sein. Symbolfoto: Angelo Esslinger auf Pixabay

Die Anmeldung für die Coronaschutzimpfung wird in Sachsen voraussichtlich frühestens Mitte Januar möglich sein. Symbolfoto: Angelo Esslinger auf Pixabay

Wo wird geimpft? In Sachsen wurden 13 Impfzentren eingerichtet (hier gibt's eine Übersicht). Damit beauftragt ist das Deutsche Rote Kreuz. Im Landkreis Görlitz wird beispielsweise in der Messehalle Löbau geimpft, im Landkreis Bautzen befindet sich das Impfzentrum in der Sporthalle am Flughafen in Kamenz. Wann kann ich mich für eine Impfung anmelden? Wie der DRK-Landesverband Sachsen auf seiner Website schreibt, ist eine Anmeldung für eine Impfung gegen das Corona-Virus bis voraussichtlich Mitte Januar nicht möglich. Es fehlt schlicht an ausreichend Impfstoff. Zuerst werden die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen und das medizinische Personal in Krankenhäusern geimpft. Die Termine sollen online und telefonisch beantragt werden können. Man werde rechtzeitig informieren, ab wann und wie eine individuelle Terminvergabe möglich ist, schreibt der DRK-Landesverband auf seiner Website. Update vom 7. Januar: Am 6. Januar hat das Sozialministerium angekündigt, dass die Terminbuchungsseite für individuelle Impftermine am kommenden Montag (11. Januar) online starten soll. „In Kürze wird auch eine Hotline für Terminbuchungen geschaltet“, heißt es aus dem Ministerium. Eine Impfung im Impfzentrum wird nur mit Termin möglich sein. Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden. Es werde rechtzeitig über die Details informiert.
Im Fokus stehen zunächst über 80-Jährige, die einen Termin im Impfzentrum wahrnehmen können. Staatsministerin Köpping: »Hier appelliere ich auch an die Solidarität und Unterstützung durch Angehörige, wenn es um die Terminvereinbarung und Anfahrt zum Impfzentrum geht.« Auch für wenig mobile über 80-Jährige, die nicht in ein Impfzentrum kommen können, soll es eine Lösung geben. Wie die konkret aussehen wird, ist aber noch nicht bekannt. Wann begannen die Impfungen? In Sachsen begannen die Coronaschutzimpfungen am 27. Dezember in Pflegeheimen in Lichtentanne (Landkreis Zwickau) und Radeberg (Landkreis Bautzen) sowie im Klinikum Chemnitz. Impfstart im Landkreis Görlitz war am 28. Dezember im Pflegestift Oberland in Ebersbach-Neugersdorf. Landrat Bernd Lange und die Bürgermeisterin Verena Hergenröder informierten sich zum Impfstart vor Ort und dankten dem Arzt sowie der Einrichtungsleitung für ihre Bereitschaft und die Unterstützung. Landrat Bernd Lange sagte damals: „Ich freue mich, dass heute auch im Landkreis Görlitz mit den Impfungen begonnen wurde. Ein erster Schritt ist getan, und damit auch ein wichtiges Hoffnungszeichen, um die Pandemie langfristig einzudämmen. Ich hoffe, dass wir zeitnah ausreichend Impfstoff zur Verfügung haben werden, um alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis impfen zu können.“ Wie läuft die Impfung? Nötig sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen. Daher werden von jeder Impfstofflieferung die Hälfte der Dosen für den Zweittermin zurückgestellt. Allein für die erste impfberechtigte Personengruppe (also das Personal und die Bewohner in Pflegeeinrichtungen und das medizinische Personal in Krankenhäusern) bräuchte es über 290.000 Impfdosen, wenn alle einer Impfung einwilligen. Bisher hat der Freistaat insgesamt 68.250 Impfdosen erhalten. Die nächste Lieferung wird am 8. Januar erwartet. Es soll in Sachsen möglich sein, sich in dem Impfzentrum impfen zu lassen, dass am nächsten zum eigenen Wohnort liegt. Es muss also nicht das Impfzentrum des Landkreises sein, in dem man wohnt. Die zweite Impfung muss dann aber im gleichen Zentrum stattfinden. Der Ablauf ist nach jetzigem Stand so geplant, dass man nach Anmeldung einen Termin erhält. Hier erfährt man auch, welche Dokumente mitzubringen sind. Dazu gehören auch ein Anamnesebogen mit Einverständniserklärung und ein Bogen zur Impfaufklärung. Beide können bei Onlineanmeldung heruntergeladen werden. Wer sich telefonisch anmeldet, bekommt die Unterlagen laut DRK auf Wunsch per Post zugeschickt. Im Impfzentrum wird am Impftermin zunächst geprüft, ob der Termin korrekt ist und man alle nötigen Unterlagen dabei hat. Danach wird in einem separaten Raum die Impftauglichkeit geprüft und der Arzt führt mit dem Impfwilligen ein Aufklärungsgespräch. Dann wird geimpft. Ist die Person nicht impftauglich, erhält sie vor Ort einen neuen Termin. Wurde geimpft, muss man noch kurz in einem Wartebereich platznehmen. Hier wird geschaut, ob die Person die Impfung verträgt. Bei unerwünschten Reaktionen kann so schnell reagiert werden. Wer wird wann geimpft? Wie bereits erwähnt, haben zunächst medizinisches Personal in Krankenhäusern und Bewohner und Personal in Pflegeeinrichtungen oberste Priorität. Danach wird nach einer Priorisierung vorgegangen, die in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt wurde. Sie basiert auf den Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI). So wird priorisiert: Höchste Priorität

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.)
Hohe Priorität
  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
  • Enge Kontaktpersonen von solchen pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind, an Trisomie 21 oder einer geistigen Behinderung (bzw. Demenz) leiden oder nach einer Organtransplantation ein hohes Infektionsrisiko haben.
  • Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind 
Erhöhte Priorität
  • Über 60-Jährige
  • Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
  • Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
  • Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, im Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
  • Erzieher und Lehrer
  • Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
(Quelle: www.coronavirus.sachsen.de) Welche Dokumente werden benötigt? Nötig sind laut DRK folgende Dokumente:
  • Terminbestätigung
  • ausgefüllter ärztlicher Anamnese-Bogen mit Einverständniserklärung
  • ausgefüllter Bogen zur Impfaufklärung
  • Personaldokument
  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis (Wer nicht über einen Impfausweis verfügt, bekommt laut Sozialministerium eine einheitliche Ersatzbescheinigung)
  • evtl. wichtige Unterlagen wie z.B. ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste
Ist die Impfung Pflicht? Nein. Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Muss ich die Impfung selbst bezahlen? Nein. Den Impfstoff finanziert der Bund, die kosten für die Impfzentren teilen sich Bund und Länder. Hinweis: In einer ersten Version des Artikels stand, das Anamnesebogen und Impfaufklärungsbogen auch vor Ort ausgefüllt werden können. Tatsächlich sollen die Bögen aber vorab heruntergeladen und ausgefüllt werden. Wer keinen Internetzugang hat und sich telefonisch anmeldet, bekommt die Unterlagen per Post zugeschickt. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.


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