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Rückerstattung Schülerbeförderung

Foto: pixabay

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Wegen der Corona-Pandemie findet seit 14. Dezember 2020 bis voraussichtlich 14. Februar kein regulärer Schulbetrieb statt. Deshalb hat der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entschieden, Eltern die Eigenanteile der Schülerbeförderung für zwei Monate zurück zu erstatten. Das gilt auch, wenn Fahrten zur Notbetreuung in Anspruch genommen werden – ebenso haben Schüler der Abschlussklassen, die seit 18. Januar wieder die Schule besuchen dürfen, Anspruch auf Erstattung. Eltern, die monatlichen Bankeinzug gewählt haben, müssen nicht aktiv werden. Hier erfolgt zum 1. Februar und 1. März keine Abbuchung. Wer für das gesamte Schuljahr zahlt, kann den Antrag auf Rückerstattung an www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html) oder formlos unter Angabe von Name, Schule, Schülernummer, IBAN und Kontoinhaber des Kontos, auf das die Rückbuchung erfolgen soll.


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