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Priorisierungsgruppe 3 ab 19. Mai vollständig impfberechtigt

In Brandenburg sind ab Mittwoch, den 19. Mai, alle Personen der Priorisierungsgruppe 3 der Corona-Schutzverordnung in sämtlichen Impfsträngen impfberechtigt. Das Impfkabinett hat die vollständige Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 bestätigt.
Alle Personen der Priorisierungsgruppe 3 der Corona-Schutzverordnung sind ab sofort impfberechtigt. Foto: pixabay

Alle Personen der Priorisierungsgruppe 3 der Corona-Schutzverordnung sind ab sofort impfberechtigt. Foto: pixabay

Damit sind unter anderem auch Personen im Lebensmitteleinzelhandel, in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in besonders relevanten Positionen in Bereichen der Kritischen Infrastruktur impfberechtigt. Auch Personen, die als Wahlhelfer tätig sind, können sich somit impfen lassen. Freie Impftermine können bei impfenden Hausarztpraxen, online über online zur Verfügung gestellt
werden.


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