Oster-Lockdown abgesagt
Als Mitte März die ersten leichten Lockerungen kamen, da keimte Hoffnung, dass man zum Osterfest auch wieder ein Museum oder einen Tierpark besuchen kann. Doch diese Hoffnung rückte in dieser Woche in weite Ferne. Anfang der Woche musste der Landkreis aufgrund steigender Inzidenzen die Notbremse ziehen. Zeitgleich wurde in einer Marathonsitzung der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten für Ostern weitere Verschärfungen beschlossen. Der Plan war, das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben in einer fünftägigen Osterruhe soweit wie möglich herunterzufahren und damit das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Das sollte auch mit Kontaktbeschränkungen und einem Ansammlungsverbot einhergehen. Gründonnerstag und Karsamstag sollten einmalig zu Ruhetagen erklärt und damit ähnlich Feiertagen behandelt werden. Die Sächsische Staatsregierung hatte am Dienstag angekündigt, die Beschlüsse zur Osterruhe komplett umsetzen zu wollen. Ministerpräsident Michael Kretschmer hatte betont, dass es wenige Bundesländer gäbe, die das Brechen der Welle so dringend nötig haben wie der Freistaat. Zu diesem Zeitpunkt hatte Sachsen mit 156,1 die zweithöchste Inzidenz. Nur Thüringen lag mit 204,7 noch darüber. Doch zum geplanten Oster-Lockdown hagelte es Kritik, am Mittwoch kam dann die Rolle rückwärts. Die Pläne wurden zurückgenommen. Wie genau es jetzt weitergeht und welche Regelungen nun zu Ostern in Sachsen gelten sollen, ist aktuell noch unklar. Klar ist aber, dass die aktuelle Sächsische Coronaschutzverordnung nur bis 31. März gilt, kommende Woche also eine neue beschlossen werden muss. Wie geht’s nach Ostern weiter? Wie es nach Ostern in Sachsen weitergehen soll, war am Dienstag auf einer Pressekonferenz vorgestellt worden. Demnach wolle man im Freistaat nach den Feiertagen einen neuen Weg einschlagen. Statt auf an Inzidenzwerten orientierten Lockerungen will man im Freistaat auf die Testpflicht setzen, so das Zoos, Museen und ähnliches unabhängig von Inzidenzen öffnen können. Auch für Click & Meet und körpernahe Dienstleistungen soll das gelten, jeweils mit Testpflicht für Mitarbeiter und Kunden. Fitnessstudios sollen ebenfalls öffnen dürfen, hier will der Freistaat aber zusätzlich zur Testpflicht an der Kopplung an bestimmte Inzidenzwerte festhalten. Auch Schulen und Kitas sollen bei Inzidenzen über 100 offen bleiben, dazu sollen Erzieher, Lehrer, Schüler ab dem Grundschulalter und Kitakinder zwei Mal pro Woche getestet werden. Für Gastronomie und Hotels sind vorerst keine Lockerungen in Sicht, hieß es am Dienstag, was der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) umgehend kritisierte. Es fehle auch nach einem Jahr Pandemie noch immer der wissenschaftliche Beweis dafür, dass die Hotel- und Gastrobranche das Infektionsgeschehen antreibe. Detlef Knaak, Vorstandsmitglied DEHOGA Sachsen, Leipzig: „Was Tübingen vormacht, könnte auch für Leipzig und andere sächsische Städte eine Lösung sein: mobile Teststationen in der Innenstadt und 24 Stunden absolute Bewegungsfreiheit für negativ Getestete - inklusive Gastronomie.“
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