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Neue Regeln für die Quarantäne

Foto: pixabay

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 Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat zum 19. Januar bis 31. März eine neue Allgemeinverfügung bezüglich der Quarantäne von mit dem Corona-Virus infizierten Personen und Kontaktpersonen der Kategorie I erlassen. Darin wird unter anderem festgelegt, dass eine Verkürzung der Quarantänezeit von 14 auf 10 Tage nicht erfolgen kann, wenn eine neuartige Variante des SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen wurde. Außerdem ist die Bestätigung eines positiven Antigenschnelltests durch einen PCR-Test nicht mehr zwingend erforderlich. Ausführlich unter: www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html


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