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LK Görlitz: Maskenpflicht beim Einkauf

Da der Landkreis Görlitz am 6. September an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 10 Neuinfektionen überschritten hatte, gilt seit 8. September wieder eine Maskenpflicht beispielsweise beim Einkaufen und in Behörden. Wo genau der medizinische Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, kann man auf der Website des Landkreises nachlesen. Am Mittwoch, 8. September, lag die Inzidenz bei 20,3. Überschreitet sie an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35, gilt zusätzlich die 3G-Regel. Dann muss man beim Besuch bestimmter Einrichtungen nachweisen, dass man geimpft, genesen oder getestet ist.


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