pm/dda/asl

Kein Bonus für Rettungkräfte

Mit der Corona-Sonderzahlung soll die besonders hohe Arbeitsbelastung der Rettungsdienstkräfte während der Corona-Pandemie anerkannt werden. Aber im Landkreis Spree-Neiße steht die Prämie noch immer aus.
Am 1. Januar löste im Jahr 2013 die Falck Rettungsdienst GmbH das Deutsche Rote Kreuz als damaligen Leistungserbringer im Rettungsdienst ab. Seidem ist Falck im Landkreis Spree-Neiße mit dem Rettungsdienst beauftragt und betreibt in Forst, Spremberg, Guben, Döbern, Peitz, Burg und Drebkau Rettungswachen. Foto:Ingo Kramarek/pixabay

Am 1. Januar löste im Jahr 2013 die Falck Rettungsdienst GmbH das Deutsche Rote Kreuz als damaligen Leistungserbringer im Rettungsdienst ab. Seidem ist Falck im Landkreis Spree-Neiße mit dem Rettungsdienst beauftragt und betreibt in Forst, Spremberg, Guben, Döbern, Peitz, Burg und Drebkau Rettungswachen. Foto:Ingo Kramarek/pixabay

Die private Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH zahlt ihren rund 140 Beschäftigten noch immer keine Corona-Sonderzahlung, obwohl der Landkreis Spree-Neiße schon im Dezember des vergangenen Jahres die Finanzierung der Corona-Sonderzahlung zugesagt hatte. Mit größtem Unverständnis nimmt die Gewerkschaft ver.di die Weigerung des privaten Rettungsdienstbetreibers Falck zur Kenntnis. »Für die Ablehnung der Zahlung der Corona-Sonderzahlung gibt es keine berechtigte Begründung. Es ist beschämend für den privaten Falck-Konzern, wenn den Rettungsdienstbeschäftigten des Falck-Konzerns die Corona-Sonderzahlung vorenthalten wird, obwohl die Corona-Sonderzahlung von den Krankenkassen als gebührenansatzfähig anerkannt wurde und von den Krankenkassen über die Rettungsdienstgebühren finanziert wird.«, so Ralf Franke von der Gewerkschaft ver.di. Im Land Brandenburg haben alle Rettungsdienstbeschäftigten der vier kreisfreien Städte und alle Rettungsdienstbeschäftigten in 12 von 14 Landkreisen, darunter auch Rettungsdienstbeschäftigte der Johanniter-Unfall-Hilfe, von verschiedenen DRK-Kreisverbänden und von einem ASB-Ortsverband die Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro erhalten. Die Kosten wurden vom jeweiligem gesetzlichen Träger des Rettungsdienstes vorfinanziert. Die gesetzlichen Träger erhalten die Finanzierung über die künftige Gebührenanpassung von den Krankenkassen. Gemäß der Erklärung der Krankenkassen wird eine Corona-Sonderzahlung als gebührenansatzfähig anerkannt. Somit ist für die gesetzlichen Träger des Rettungsdienstes (Zweckverbände, Landkreise, kreisfreie Städte, Stadtstaaten) in allen Bundesländern die Corona-Sonderzahlung für Rettungsdienstbeschäftigte gebührenansatzfähig. Es bedarf für die Finanzierung der Corona-Sonderzahlung im Rettungsdienst keiner zusätzlichen Regelung durch die Bundesregierung. »Die Falck-Unternehmen innerhalb des Falck-Konzerns müssen sich nur an die jeweiligen gesetzlichen Träger des Rettungsdienstes wenden, um für den jeweiligen Rettungsdienst die Finanzierung der Corona-Sonderzahlung zugesagt zu bekommen. Für die gesetzlichen Träger des Rettungsdienstes erfolgt die Finanzierung über die künftige Anpassung der Rettungsdienstgebühren«, berichtet Ralf Franke. Die Gewerkschaft fordert von der Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH, dass die Corona-Sonderzahlung, deren Finanzierung zugesagt wurde, unverzüglich an die Rettungsdienstbeschäftigten ausgezahlt wird. Eine konkrete Anfrage seitens des WochenKuriers blieb von der Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH bis zum Redaktionsschluss am 19. April unbeantwortet.

Info

Der Landkreis Spree-Neiße wird seinen Rettungsdienst ab 2023 wieder selbst organisieren. Zwar wurde vorerst auch über eine europaweite Ausschreibung des Rettungsdienstes nachgedacht, entschieden hatte sich die Mehrheit der Kreistagsabgeordneten jedoch dafür, den Rettungsdienst Spree-Neiße wieder in Eigenregie zu führen.


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