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Impfen gegen Covid-19 gestartet

Flächendeckend beginnen die Impfzentren in Sachsen Mitte Januar mit ihrer Arbeit. Auch immer mehr Impfdosen werden in den Freistaat geliefert. WochenKurier beantwortet die wichtigsten Fragen zur bevorstehenden Impfung gegen Covid-19.
Im Kampf gegen das Virus: Impfungen sollen die Corona-Pandemie eindämmen und wieder ein normales Leben ermöglichen. Foto: Malteser

Im Kampf gegen das Virus: Impfungen sollen die Corona-Pandemie eindämmen und wieder ein normales Leben ermöglichen. Foto: Malteser

Der Startschuss für die ersten Impfungen im Landkreis Bautzen erfolgte bereits am 27. Dezember vorigen Jahres in einem Radeberger Pflegeheim. Pünktlich ab 10 Uhr wurde ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewohner des Pflegeheimes von einem mobilen Impfteam mit dem Impfstoff von Biontech-Pfizer geimpft. Die mobilen Impfteams sind auch weiter im Landkreis unterwegs, unter anderem um Mitarbeiter und Bewohner weiterer Alten- und Pflegeheime zu impfen. Parallel dazu sollen am Montag, 11. Januar, auch die Impfzentren öffnen. Was Sie zu den bevorstehenden Impfungen wissen müssen, haben wir hier zusammengefasst. Ist die Impfung Pflicht? Nein. Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Wann kann ich mich für eine Impfung anmelden? Impfwillige müssen sich noch gedulden. Laut DRK-Landesverband Sachsen werden bis voraussichtlich Mitte Januar keine individuellen Termine für Impfungen gegen das Corona-Virus vergeben. Es fehlt derzeit an verfügbarem Impfstoff für die Bevölkerung. Laut Angaben des Sozialministeriums Sachsen sind bereits 68.250 Impfdosen im Freistaat eingetroffen. Weitere 34.124 Dosen werden bis Mitte Januar erwartet. Allerdings sind diese Impfdosen bereits an das Krankenhaus- und Pflegepersonal sowie an zahlreiche Pflegeheimbewohner verplant. Sobald weitere Impfungen möglich sind, werden diese Informationen rechtzeitig durch das Sächsische Sozialministerium und in den Medien veröffentlicht. Wo bekomme ich einen Impftermin? Ein zuvor vereinbarter Termin ist für den Gang ins Impfzentrum zwingend notwendig. Geplant sind Termin-Anmeldungen übers Telefon, per App und online. Wo wird geimpft? Insgesamt werden in Sachsen 13 Impfzentren eingerichtet. Im Landkreis Bautzen befindet sich das Impfzentrum in der Sporthalle am Flugplatz, Macherstraße 146, in Kamenz. Wie komme ich zum Impfzentrum? Das Impfzentrum ist mit dem Auto zu erreichen. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kann die Sporthalle von Bautzen aus mit dem PlusBus 102 erreicht werden. Aus Bischofswerda und Hoyerswerda kommend fährt die Regiobuslinie 182 nach Kamenz. Die Busse fahren entweder direkt bis zu den Haltestellen Kamenz Flugplatz bzw. Kamenz Schwimmhalle oder es besteht am Kamenzer Bahnhof eine Umstiegsmöglichkeit in Richtung Flugplatz. Kann ich mir das Impfzentrum, in dem ich geimpft werde, selbst aussuchen? Ja. Es besteht sachsenweit die Möglichkeit, das Impfzentrum auszusuchen, welches näher am Wohnort liegt. Beispielsweise können Einwohner aus dem Oberland oder Weißenberg auch das Impfzentrum des Landkreises Görlitz in der Messehalle Löbau aufsuchen. Die Zweitimpfung muss allerdings im gleichen Impfzentrum stattfinden. Wie läuft die Impfung ab? Nötig sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen. Der Ablauf ist nach jetzigem Stand so geplant, dass Impfwillige nach Anmeldung einen Termin erhalten. Anschließend bekommen sie Aufklärungsunterlagen zum konkreten Impfstoff und Hinweise darüber, welche Dokumente mitzubringen sind. Im Impfzentrum wird am Impftermin zunächst geprüft, ob der Termin korrekt ist und man alle nötigen Unterlagen dabei hat. Danach wird in einem separaten Raum die Impftauglichkeit getestet und der Arzt führt mit dem Impfwilligen ein Aufklärungsgespräch. Dann wird geimpft. Ist die Person nicht impftauglich, erhält sie vor Ort einen neuen Termin. Wurde geimpft, muss die Person, wie bei Impfungen üblich, noch kurz in einem Wartebereich Platz nehmen. Hier wird geschaut, ob die Person die Impfung verträgt. Bei unerwünschten Reaktionen kann so schnell reagiert werden. Wer wird zuerst geimpft? Die Impfpriorität ist stufenweise geregelt. Höchste Priorität: Personen über 80 Jahre, Pflegeheimbewohner, Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Hohe Priorität: Personen über 70 Jahre, Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten. Erhöhte Priorität: Personen über 60 Jahre, Beschäftigte der Polizei, Feuerwehr, Streitkräfte und Verwaltungsmitarbeiter. Muss ich die Impfung bezahlen? Die Impfung ist für die Bevölkerung kostenfrei. Die Kosten werden von Bund und Ländern übernommen.


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