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Gottesdienste zugelassen

Seit Sonntag, 10. Mai, sind gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und auf Anweisung von Bischof Heinrich Timmerevers wieder öffentliche Gottesdienste in der Römisch-Katholischen Pfarrei St. Barbara Riesa möglich.
Foto: TheDigitalArtist

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Dabei sind aber verschiedene Auflagen zu beachten, welche auf einem Infektions-Schutzkonzept basieren, welches für die Feier von Gottesdiensten erstellt worden ist. So richtet sich die Anzahl der maximal zulässigen Teilnehmer nach der Größe des Kirchenraumes: - Pfarrkirche St. Barbara Riesa: 35 Personen - Schlosskapelle Wermsdorf: 35 Personen - Christ-König Oschatz: 15 Personen - St. Katharina Großenhain: 30 Personen - Maria-Königin des Friedens: 30 Personen Maßgeblich für die Festlegung der maximalen Teilnehmerzahl ist, dass in allen Bereichen des Gottesdienstes stets der Mindestabstand von 1,50m zwischen zwei Personen eingehalten werden kann. Es ist weiterhin zwingend notwendig, sich für jeden Gottesdienst telefonisch über das Pfarramt anzumelden. Für den Bereich Riesa/ Wermsdorf/ Oschatz über das Pfarramt Riesa unter Telefon: 03525/ 503612 Für den Bereich Großenhain/ Gröditz über das Pfarrbüro Großenhain unter Telefon 03522/ 502624 Auch gelten weitere Infektionsschutzmaßnahmen, u.a: - Verpflichtend für jeden Gottesdienstteilnehmer ist eine gründliche Händedesinfektion am Eingang der Kirche (Desinfektionsspender stehen bereit) - Es wird dringend empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen - Gemeindegesang wird stark reduziert Gesangbücher zum Ausleihen stehen nicht zur Verfügung, bitte ggf. eigenes Gesangbuch mitbringen - Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an den Gottesdiensten zu ermöglichen, werden teilweise zusätzliche Gottesdienste angeboten. Am Wochenende 16./ 17. Mai zu folgenden Zeiten: Samstag, 16. Mai: 18 Uhr in Riesa Sonntag, 17. Mai: 8.45 Uhr in Riesa 8.30 Uhr in Gröditz 10.30 Uhr in Großenhain 11 Uhr in Wermsdorf 18 Uhr in Riesa Die Zeiten weiterer Gottesdienste (z.Bsp. an Wochentagen) sind im Internet (www.kath-kirche-riesa.de) und in den Aushängen ersichtlich bzw. in den Pfarrbüros zu erfragen. Personen, die zu Hochrisikogruppen gehören, werden gebeten gut abzuwägen, ob sie an einem Gottesdienst teilnehmen sollen. Personen, die Krankheitssymptome der Atemwege und/ oder Fieber aufweisen, dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen. Die für Katholiken bestehende Pflicht, am Sonntag am Gottesdienst teilzunehmen ist weiterhin von Bischof Timmerevers ausgesetzt.


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