Gesundheitsamt bescheinigt Systemrelevanz
Das Gesundheitsamt bescheinigt ab sofort bestimmten Berufsgruppen für die Einreise nach Dresden eine Systemrelevanz. Der Freistaat Sachsen hat in einer Änderung der geltenden Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung diese Festlegung getroffen und die Organisation der Aufgabe den Gesundheitsämtern übertragen. Ab sofort müssen Berufstätige, die zu den neu hinzukommenden Berufsgruppen gehören, ein entsprechendes Formular bei Einreise aus einem Virusgebiet vorweisen. Es gilt eine Übergangsregelung bis einschließlich Donnerstag, 18. Februar 2021. Die amtliche Bescheinigung kann für Beschäftigte folgender Branchen ausgereicht werden, sofern das Unternehmen die unbedingte Betriebsnotwendigkeit des Mitarbeiters auf dem online zur Verfügung gestellten Formular bestätigt:
- Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, Transport- und Verkehrswesen, Apothekenwesen, Pharmawirtschaft, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Informationstechnik, Telekommunikationswesen sowie Labore in medizinischen Einrichtungen.
Die behördliche Bescheinigung kann per Formular, welches auf der Internetseite gesundheitsamt-infektionsschutz@dresden.de eingereicht werden. Nach Bestätigung durch das Gesundheitsamt wird die Bescheinigung via E-Mail zurückgesandt und ist bei Grenzübertritt mitzuführen. (pm/Landeshauptstadt Dresden)
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