dd

Gastronomie kann etwas aufatmen

Eine gute Nachricht erreichte in der vergangenen Woche die Gastronomen und Lieferanten: Ab 15. Mai dürfen unter strengen Hygieneauflagen in Restaurants, Cafés und Kneipen wieder Gäste bewirtet werden.
Wie hier auf dem Cottbuser Altmarkt, bereiten sich derzeit viele Gastronomen auf die Wiedereröffnung ihrer Lokalitäten vor. Jedoch ist die Freude getrübt, denn aufgrund der Abstandsregeln können oft nur wenige Gäste empfangen werden. Foto: TSPV

Wie hier auf dem Cottbuser Altmarkt, bereiten sich derzeit viele Gastronomen auf die Wiedereröffnung ihrer Lokalitäten vor. Jedoch ist die Freude getrübt, denn aufgrund der Abstandsregeln können oft nur wenige Gäste empfangen werden. Foto: TSPV

Lokale, die zubereitete Speisen anbieten, dürfen nun von 6 bis 22 Uhr öffnen. Voraussetzung jedoch ist, dass die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sichergestellt wird. Gäste können sowohl draußen als auch drinnen bedient werden. Bislang blieben gastronomische Angebote auf den Außer-Haus-Verkauf beschränkt. Jedoch müssen sich Gastronomiebesucher darauf einstellen, dass sie ihre Kontaktdaten hinterlassen müssen sowie im Vorfeld reservieren sollten. Zudem sind an einem Tisch aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen maximal Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt. Neuregelungen, die ab Montag, dem 25. Mai, gelten: Sämtliche touristischen Vermietungen sind dann wieder uneingeschränkt unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich. So können Hotels wieder Gäste beherbergen sowie Campingplätze mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen vermietet werden. Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, und Schiffsausflüge sind erlaubt. Auch Jugendfreizeiteinrichtungen (Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen) können wieder Gäste beherbergen. Wirtschaftsminister Jörg Steinbach sagt dazu: »Die Tourismusbranche ist von der Corona-Epidemie in besonderer Weise betroffen. Denn die Grundlage von Tourismus ist Mobilität. Daher galt es gründlich abzuwägen zwischen den epidemiologischen Risiken bei einer schrittweisen Öffnung des Gastgewerbes und den Konsequenzen für die Betriebe bei Nichtöffnung. Ich hoffe sehr, dass wir mit der neuen Verordnung eine erste Perspektive geschaffen haben, die ein Wiedererstarken der Branche ermöglicht. Die schweren Zeiten für unsere Touristiker sind aber noch lange nicht überstanden. Deshalb werden wir den intensiven Dialog mit der Branche fortsetzen. Die Öffnung der Gastronomie und der Beherbergung bringt uns allen auch ein großes Stück Lebensqualität zurück.« Ministerpräsident Dietmar Woidke betont: »Die Verbreitung des Virus konnte abgeschwächt werden, im Land Brandenburg sogar stärker als in manch anderen Bundesländern. Aber: Wir sind noch längst nicht durch. Die Situation erlaubt es uns dennoch, einige Beschränkungen in einer genauen zeitlichen Abfolge aufzuheben. Das freut mich. So ist es ab morgen möglich, sich auch mit einer anderen Familie zu treffen und auch Spielplätze wieder zu nutzen. Wichtige körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt, und für Tourismus und Gastronomie gibt es eine klare Perspektive. Aber weiter gilt: Abstand halten.« 


Meistgelesen