Carola Pönisch

Dresden verhängt Ausgangssperre

Allgemeinverfügung tritt am 21. März 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis 4. April
Hauptstraße, leergefegt Foto: Mike Schiller

Hauptstraße, leergefegt Foto: Mike Schiller

20. März, 22.01 Uhr Was bedeutet das? Das Verlassen der eigenen Häuslichkeit ist untersagt. Eine Ausnahme besteht nur bei Vorliegen triftiger
Gründe, die gegenüber der Polizei, dem Gemeindlichen Vollzugsdienst sowie dem Gesundheitsamt und an
deren mit dem Vollzug dieser Verfügung betrauten Steilen, bei Aufforderung glaubhaft zu machen sind.
Triftige Gründe im Sinne dieser Verfügung sind


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