Cottbus erweitert Anspruch auf Notbetreuung der Kinder
Die Stadt Cottbus begrüßt die Regelung in der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, die Einrichtungen zur Kinderbetreuung weiter geöffnet zu lassen. „Dieser Schritt ist immens wichtig, um die Arbeitsfähigkeit beispielsweise im Carl-Thiem-Klinikum, in den Arztpraxen oder den Heim- und Pflegeinrichtungen aufrechterhalten zu können“, erklärt Oberbürgermeister Holger Kelch. Aus diesem Grund habe die Stadt in Abstimmung mit dem Verwaltungsstab und dem Gesundheitsamt auch entschieden, den Anspruch auf Notbetreuung für Grundschüler auszuweiten.
Das wurde in einer neuen Allgemeinverfügung der Stadt geregelt, die auf www.cottbus.de veröffentlicht ist und seit Sonnabend, 09.01.2021, in Kraft getreten ist. Demnach haben diesen Anspruch in Cottbus über die sogenannte „Ein-Elternregelung“ in der Eindämmungsverordnung hinaus alle Personen, die im Gesundheitsamt arbeiten sowie diejenigen, die im Auftrag der Stadt Cottbus und die sonstigen Berufsgruppen, die zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung eingesetzt sind.
OB Holger Kelch: „Wir danken allen Eltern, die ihre Kinder dennoch zu Hause betreuen und so mit dazu beitragen, das Infektionsrisiko insgesamt zu senken. Wir wissen, dass wir mit diesen Entscheidungen nicht von allen Eltern und allen Erzieherinnen und Erziehern sowie allen im Lehrpersonal Beifall erwarten können. Überall an diesen Brennpunkten – in Medizin und Pflege, genauso bei der Kinderbetreuung, im Handel oder im Rettungsdienst – wird Beeindruckendes und Großartiges geleistet. Um das beibehalten zu können, müssen diese Eltern ihre Kinder in guten und bewährten Händen wissen.“
Darüber hinaus wollen Stadtverwaltung, Staatliches Schulamt und Schulen spezielle Lerngruppen für Grundschul-Kinder schaffen, in denen Lernrückstände aufgeholt oder Defizite durch zu Hause nicht vorhandene Technik ausgeglichen werden können. Darüber informiert Bildungs- und Gesundheitsdezernentin Maren Dieckmann. Entsprechende Abstimmungen dazu laufen mit den Partnern. „Von dem andauernden Lockdown und der Untersagung von Präsenzunterricht sind viele Kinder sehr stark betroffen. Diese wollen wir gezielt fördern.“
In den Cottbuser Kindertageseinrichtungen waren mit Stand 07.01.2021 folgende Betreuungsquoten
zu verzeichnen:
Notbetreuung Hort: 259 Hortkinder, Quote von 8,44 Prozent
Regelbetreuung KK/KG: 1.770 Kinder, Quote von ca. 45 Prozent
OB Kelch mit regionaler Wirtschaft im Gespräch
Oberbürgermeister Holger Kelch kündigte für diese Woche einen Gedankenaustausch per
Videokonferenz mit Cottbuser Unternehmerinnen und Unternehmern zu den Auswirkungen des
Lockdowns auf Teile der Wirtschaft an. „Bund und Land müssen endlich dafür sorgen, dass die
angekündigten Hilfen schneller und mit weniger Bürokratie behaftet bei den Betroffenen ankommen.
Sonst entwickelt sich hier eine Stimmung, die wir alle nicht wollen.“
Appell an alle Cottbuserinnen und Cottbuser
OB Holger Kelch appellierte nochmals eindringlich an alle Cottbuserinnen und Cottbuser, die
geltenden Regelungen nach der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg
einzuhalten und umzusetzen. „Das Virus ist nach wie vor hoch gefährlich und unberechenbar, zumal
es in Sachsen erste Hinweise auf die mutierte Variante gibt. Wir brauchen weiter Vernunft,
Rücksichtnahme und Zusammenhalt, so wie das die meisten bereits machen. Ich habe Hochachtung
vor allen, die an vorderster Front agieren und durchhalten; in erster Linie gilt es, diese Menschen zu
schützen, damit sie sich weiter um Sterbende, Kranke und Schwache kümmern können.“
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