Berechtigt JA / NEIN?
In diesen Tagen haben viele Bürger persönlich an sie adressierte Post von der Bundesregierung bekommen. Darin ein Anschreiben und zwei Coupons für jeweils sechs Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung, die ihnen für eine Zuzahlung von zwei Euro zur Verfügung gestellt werden. Doch wie werden die Personen ausgewählt, die diese Berechtigungsscheine erhalten? Was unterscheidet sie von allen anderen? Verwirrend – Nur auf den ersten Blick Auf den ersten Blick ist das System »Vorerkrankungen« nicht ganz durchschaubar. Haben doch auch Menschen die Berechtigung erhalten, denen keine eigenen Vorerkrankungen bekannt sind. Auch wurden Maskenberechtigungen an die Versicherten verschickt, denen nach ärztlicher Empfehlung attestiert wurde, wegen Atemwegserkrankungen lieber keine Maske zu tragen. Die Gutscheine werden von den Krankenkassen im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit versandt. »In welcher Reihenfolge die anspruchsberechtigten Personen mit den Gutscheinen beliefert werden, ist in einer gesetzlichen Verordnung genau festgelegt: Zuerst erfolgte der Versand an die über 75-Jährigen. Die nächste Tranche erhalten die 70 bis 74-Jährigen inklusive der Risikopatienten. Die letzte Tranche geht schließlich an alle anspruchsberechtigten 60- bis 69-Jährigen«, erklärt Claudia Szymula von der Barmer. Die Barmer beispielsweise hat insgesamt 4,5 Millionen Berechtigungsscheine für die FFP2-Masken für ihre Versicherten bestellt. Diese wurden in drei Tranchen von der Bundesdruckerei geliefert. Die erste Tranche von rund 1,5 Millionen Vouchern erhielten wir Anfang Januar für Personen ab 75 Jahren. »Die Gutscheine wurden inzwischen allen anspruchsberechtigten Versicherten zugestellt. Mitte Januar erhielten wir die zweite Tranche von 1,7 Millionen Vouchern. Sie richtet sich neben den Versicherten zwischen 70 und 74 Jahren auch an bestimmte Risiko-Patienten. Die dritte Tranche für die 60- bis 69-Jährigen haben wir Ende Januar erhalten. Auch diese Gutscheine sind bereits unterwegs zu den anspruchsberechtigten Versicherten«, fügt sie an. Gutscheine auch für Kinder? Die Auswahl der anspruchsberechtigten Versicherten, die die Berechtigungsscheine für die FFP2-Masken erhalten, wurden entsprechend der gesetzlichen Verordnung in Verbindung mit der konkretisierenden Bestimmung des GKV-Spitzenverbandes durchgeführt. Neben den festgelegten Altersgruppen wurden zusätzlich ausschließlich Erkrankungen und Risikofaktoren einbezogen. Dort ist keine Altersuntergrenze genannt. »Demnach können beispielsweise auch kleine Kinder zu den definierten Risikogruppen (zum Beispiel mit der Diagnose Asthma bronchiale) zählen«, erklärt Claudia Szymula. Zu beachten sei außerdem, dass grundsätzlich zu diesen Risikogruppen die Personen gehören, die auch vom 1. Juli 2019 bis 15. Dezember 2020 nur ein einziges Mal eine entsprechende Diagnose erhalten haben, fügt sie an. Im Falle der automatischen Datenselektion kann es also sein, dass die Diagnose zwar einmalig gestellt wurde, das Kind beziehungsweise die Person aber inzwischen wieder gesund ist.
Ablauf
- Berechtigte können in zwei Zeiträumen jeweils sechs Masken in einer Apotheke abholen (Eigenbeteiligung pro Schein 2 Euro).
- Weitere Infos unter www.zusammen-gegencorona.de
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