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Aktuelles zur Corona-Lage im Landkreis Görlitz

Foto: pixabay

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Aktuell (Stand: 27. Januar 2021) wurden im Landkreis Görlitz 101 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zum Vortag festgestellt. Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 98 Erwachsene und drei Kinder, verteilt auf die unterschiedlichen Kommunen des Landkreises. Eine Übersicht ist unter http://coronavirus.landkreis.gr/ einsehbar. Derzeit sind 688 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 172,52 je 100.000 Einwohner.

156 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 21 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 13.817 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 12.377 Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen. Zudem gibt es 16 weitere Todesfälle im Zeitraum vom 5. Dezember 2020 bis 20. Januar 2021 zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um sieben Frauen und zehn Männer im Alter von 58 bis 101 Jahren. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion erhöht sich damit auf 752.

Neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen

Der Freistaat Sachsen hat seine Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Die neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis einschließlich 14. Februar 2021. Die Grundsätze der Verordnung wie die Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, idealerweise medizinischem Mund-Nasen-Schutz, überall dort, wo sich Menschen begegnen, der Verzicht auf Reisen, Besuche und Einkäufe sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit.  Neu ist die Verpflichtung von Arbeitgebern in Fällen von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten den Beschäftigten anzubieten, diese Tätigkeiten zu Hause auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Weiterhin ist neu geregelt, dass die aufgestellten Hygienekonzepte von Kirchen und Religionsgemeinschaften an die besondere Infektionslage anzupassen sind. Landkreise und Kreisfreie Städte können die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages aufheben, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 100 an fünf Tagen dauernd unterschritten wird. Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt überall dort bestehen, wo sich Menschen begegnen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen) und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung. Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder dem vergleichbaren Standard KN95/N95 besteht für die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste bei der Ausübung der Pflege, beim Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, in Pflegeeinrichtungen für die Besucher, in Justizvollzugsanstalten, Flüchtlingsunterkünften für das Personal und die Besucher.  Beschäftigte müssen in Arbeits- und Betriebsstätten mindestens medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn eine Mindestfläche von 10 qm für jede im Raum befindliche Person unterschritten wird, der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder bei den ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolaustausch zu rechnen ist.  In Alten-und Pflegeheimen werden für Beschäftigte drei Tests pro Woche ab Ende der 5. Kalenderwoche 2021 verbindlich festgelegt.

Quarantänepflicht

Positiv getestete Personen, Kontaktpersonen der Kategorie 1 sowie Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich absondern. Die Allgemeinverfügung zur Absonderung sowie wichtige Hinweise für betroffene Bürgerinnen und Bürger sind unter http://coronaabsonderung.landkreis.gr/ zu finden.

Bürgertelefon im Gesundheitsamt

Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist täglich von 8 bis 16 Uhr unter 03581 663-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de zu erreichen.


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