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15 Kilometer Radius aufgehoben

Der Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge hat die Ausgangsbeschränkungen und -sperren gelockert.
Zum 24. Februar wurden die Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge gelockert. Foto: pixabay

Zum 24. Februar wurden die Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge gelockert. Foto: pixabay

Zum 24. Februar wurden sowohl die nächtliche Ausgangssperre (22 bis 6 Uhr) als auch der 15 Kilometer Radius im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgehoben. Heißt: Die Menschen dürfen sich wieder mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen. Ausgenommen sind touristische Ziele / Zwecke. Die angrenzenden Landkreise Bautzen, Meißen, Mittelsachsen sowie die Stadt Dresden hatten die Ausgangs- und Bewegungsbeschränkungen bereits aufgehoben. Hintergrund: Laut Sächsischer Corona-Schutzverordnung können Landkreise Lockerungen vollziehen, wenn die örtlichen Infektionszahlen das zulassen. Bedingung ist, dass der 7-Tage-Inzidenzwert an mehr als fünf Tagen unter 100. Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner fällt. Die Lockerungen müssen allerdings wieder aufgehoben werden, wenn der maßgebliche Inzidenzwert des RKI von 100 auch nur an einem Tag erneut überschritten wird. Die Allgemeinverfügung über die Lockerungen ist zudem analog der Sächsischen Corona-Schutzverordnung zunächst bis zum 07.03.2021 befristet.


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