Thomas Schmidt

Für Zuschauer gilt: 50 Prozent und 3-G

Die WochenKurier-Kolumne von Thomas Schmidt
Foto: privat

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Wie viele, wie, wer, wer nicht? Das Thema Zuschauer in Corona-Zeiten beschäftigt auch den Sport  weiter – unabhängig der derzeit niedrigen Inzidenz-Zahlen. Dabei waren die Beschränkungen  beispielsweise bei Dynamo gar kein Problem. 50 Prozent der Zuschauerkapazität wurden laut aktuell geltender sächsischer Corona-Schutz-Verordung (CSV) vom Gesundheitsamt erlaubt. Heißt konkret fürs Rudolf-Harbig-Stadion: 16.000. Doch nur 12.702 Tickets wurden für das DFB-Pokalspiel gegen Paderborn verkauft. Komisch! Mögliche Gründe: Sommerferien in Sachsen, Paderborn war nicht der megaattraktive Gegner oder der späte Freitagabend für Auswärtige abschreckend. Und: Die Drei-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) lehnt ein Teil des harten Fankerns ab. Dabei könnte es auch viel schlimmer sein. Der 1. FC Köln beispielsweise lässt ab seinem zweiten Saison-Heimspiel nur noch Geimpfte oder Genesene ins  Stadion. Da können die Sportanhänger hierzulande also noch froh sein, dass 3-G und nicht 2-G gilt. Ein anderes Problem mit der sächsischen CSV: Bei jeder Aktualisierung gibt es neue Auslegungen. Aktuell  wird demnach zwischen Sport- und Großveranstaltungen unterschieden. Bei einer Inzidenz von unter 10 an sieben aufeinander folgenden Tagen besteht bei Sportveranstaltungen keine Testpflicht.  Trotzdem war diese bei Dynamo oder auch bei den Monarchs Pflicht. Denn deren Sport- wurden wegen der mehr als 1.000 Zuschauer zu Großveranstaltungen. Auch der Galopp-Renntag im Juli lief noch unter Sportevent. Der am kommenden Sonnabend ist nun eine Großveranstaltung – also 3-G-Pflicht.

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