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Warum gibt es Gutscheine für Tickets?

Es greift das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht":
Foto: WochenKurier

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Normalerweise sind dem Verbraucher die Kosten für Tickets oder ähnliche Beiträge für ausfallende Veranstaltungen zu erstatten. Diese bisherige Regelung bedroht aber Veranstalter in der Corona-Krise in ihrer wirtschaftlichen Existenz und könnte langfristig zu einem Kahlschlag in der Kultur- und Sportszene führen. Die Summe aller bereits vorausbezahlter Tickets beträgt schätzungsweise rund 5 Mrd. Euro. Beabsichtigte Lösung: Veranstalter dürfen für vor dem 8. März 2020 bezahlte Entgelte für abgesagte Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen behalten, um laufende Betriebskosten weiterhin bezahlen zu können. Anstelle der Rückzahlung der Eintrittspreise werden den Kunden Wertgutscheine über den Preis des Tickets ausgestellt, die die Kunden bis zum 31. Dezember 2021 beim jeweiligen Veranstalter einlösen können.  Ist dies im Einzelfall nicht im Interesse des Kunden, können sie nach dem 31. Dezember 2021 die Rückzahlung des entsprechenden Betrages verlangen. Härtefallregelung: Sollte Personen die Ausstellung eines Gutscheins aus persönlichen Gründen nicht zumutbar sein, da sie durch die Corona-Pandemie selbst in wirtschaftliche Existenznot geraten sind, greift eine Härtefallklausel, die einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher und der Veranstalter herbeiführt.


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