Carola Pönisch

Pro & Kontra zur 2G-Regelung

Sachsen hat aktuell die höchste Inzidenz- und die niedrigste Impfquote. Die Krankenhäuser füllen sich mit Corona-Patienten, die Vorwarnstufe ist erreicht. Deshalb gilt seit Montag, 8. November, in vielen Bereichen eine strenge 2G-Regel. Was heißt das nun für uns?
Symbolfoto: pixabay

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Am Montag (8. November) kletterte die sachsenweite Inzidenz auf 491, die Landkreise Sächsische Schweiz-Ostererzgebirge und Meißen starteten mit Zahlen weit darüber in die neue Woche (924 bzw. 616) und auch in der Stadt Dresden kennt die Inzidenz nur eine Richtung: nach oben, Stand Montag auf 492. In den sächsischen Krankenhäusern lagen am Sonntag 973 Corona-Patienten auf Normal- und 256 auf Intensivstationen. 80 Prozent der Patienten sind ungeimpft.

Pro: Deshalb muss 2G sein

Sachsens Regierung will einen erneuten Lockdown für alle vermeiden. Deshalb gilt seit Montag   eine strengere 2G-Regelung, wonach in bestimmten Bereichen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Das betrifft die Innengastronomie, Veranstaltungen und Feste in Innenräumen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Innenräumen, Clubs, Bars und Diskotheken sowie sämtliche Großveranstaltungen. Wer in diesen Branchen arbeitet, unterliegt der strengen Regel nicht, muss aber zwingend mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung arbeiten und einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorlegen. In Pflegeeinrichtungen muss sämtliches Personal – auch externe Dienstleister – jetzt täglich getestet werden. In Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt diese tägliche Testpflicht für Personal, das am Patienten tätig ist. Allerdings fordert Ministerpräsident Michael Kretschmer die Wiedereinführung kostenloser Testmöglichkeiten.

Kontra: 2G spaltet die Gesellschaft

»2G geht gar nicht«, so die erste Reaktion von Kilian Forster, Intendant der Dresdner Jazztage. Seine Ankündigung, die gerade erst gestarteten 2021er-Jazztage sofort abzubrechen, hat er am 8. November wahrgemacht. »Wir diskriminieren weder einzelne Bevölkerungsgruppen noch Minderheiten. Weder nach Hautfarbe, Ethnie, Religion, politischen Ansichten und Alter, noch nach gesundheitlichen oder körperlichen Merkmalen oder Zuständen, wie zum Beispiel dem Impfstatus«, lautet sein Standpunkt. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga steht ebenfalls kritisch zu 2G: »Das verschärft die Not der Gastronomie«, so Hauptgeschäftsführer Axel Klein. »Wir rechnen mit großen Umsatzeinbußen, insbesondere im Weihnachtsgeschäft.« Es sei »nicht nachvollziehbar, dass in einigen Bereichen der Gesellschaft die 2G-Regelung hart durchgesetzt wird, während in anderen, wie Schule, Arbeit, Handel und ÖPNV, die 3G-Regelung gilt«. 2G sei zwar besser als ein Lockdown, dennoch würden gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen auf dem Rücken der Gastgeber und ihrer Mitarbeiter ausgetragen.

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  •  Spaltet die neue 2G-Regelung die Gesellschaft noch mehr, ist sie letztlich eine Impfpflicht durch die Hintertür?
  •  Sollten Geimpfte und Genesene ebenfalls einer Testpflicht unterliegen, da sie ja bekanntlich  Überträger der Viruserkrankung sein können?
  •  Sollten alle Arbeitgeber ihren Beschäftigten, unabhängig vom Impfstatus, wöchentlich dreimal kostenlose Tests anbieten?
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