Kein Hexenbrennen dieses Jahr?
Seit der Covid-19-Pandemie und der beschlossenen Ausgangsbeschränkungen mussten zahlreiche Veranstaltungen ausfallen. Der Landkreis Bautzen informierte zum Thema Hexenbrennen darüber, dass momentan noch nicht absehbar ist, ob die Corona bedingten Einschränkungen zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen Ende des Monats weiter bestehen werden. Darunter fällt auch das Hexenbrennen am 30. April. Einzelne Kommunen haben die Veranstaltungen bereits abgesagt, andere warten noch ab. Sogar über die Verschiebung der Veranstaltung wird nachgedacht. Letzte Möglichkeit: Hexenbrennen wird verschoben Es gibt einzelne Überlegungen von Städten und Gemeinden, das Hexenbrennen dieses Jahr zu verschieben. Denn auch viele Vereinsvorsitzende und Einwohner sind enttäuscht darüber, dass das traditionelle Familienfest der strengen Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung des Covid-19 Virus zum Opfer fallen würde. Ein alternativer Termin ist dabei noch völlig offen, viele Kommunen warten die Entscheidung der Sächsischen Landesregierung ab. Kein Hexenbrennen in Bautzen In einer Pressemitteilung der Stadt Bautzen heißt es: „Die Stadtverwaltung Bautzen geht davon aus, dass das Verbot von Veranstaltungen zur Vermeidung der raschen Ausbreitung des Corona-Virus auch über den 19. April 2020 hinaus fortbesteht. Nachdem bereits zahlreiche Veranstaltungen abgesagt werden mussten, steht deshalb nun fest: Auch die Durchführung von Hexenbrennen als Brauchtumsveranstaltung ist in diesem Jahr leider nicht möglich“, so der Wortlaut in der veröffentlichten Pressemitteilung. Feuerholz nicht aufschichten Die Landesdirektion Sachsen hat nochmal darauf hingewiesen, dass Grüngutentsorgung wegen teilweise geschlossener Annahmestellen nicht dazu berechtigen, die Gartenabfälle zu verbrennen. Diese sollen, wenn möglich, kompostiert oder für einen anderen Zeitpunkt auf dem Grundstück liegen gelassen werden. Ebenfalls wird darum gebeten, die Grüngutabfälle oder Feuerholzstücke nicht zu häufen. Auch das praktizierende Umschichten ist nicht ausreichend. Es ist davon auszugehen, dass sich Kleinlebewesen und Vögel in den Haufen eingenistet haben. Im Falle einer Verschiebung des Hexenfeuers, sollte das Anliefern und Aufschichten maximal zwei Tage vorher erfolgen.
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