

Wenn der Vertreter an der Haustür frohlockt, kann ein kostspieliges Geschäftsverhältnis seinen Lauf nehmen. Eine Verbraucherin aus dem Kreis Görlitz musste diese Erfahrung unlängst machen. Im Zuge eines Haustürgeschäftes erhielt sie einen Jahresvorrat an Nahrungsergänzungsmitteln für 2.999,99 Euro. Allerdings überlegte sie es sich kurz nach Vertragsabschluss anders und rief den zuständigen Kundenberater mit der Bitte an, die Ware abzuholen und eine Rücküberweisung des bereits gezahlten Kaufpreises zu veranlassen. „Die Verbraucherin berichtete weiter, dass der Vertreter wie vereinbart kam und die Ware mitnahm“, schreibt die Verbraucherzentrale Sachsen. Allerdings legte er noch einen Überweisungsträger in Höhe von 2.999,99 Euro vor, mit der Begründung, er bräuchte diesen unterschrieben, um ihre gewünschte Rückzahlung zu veranlassen. Im guten Glauben unterzeichnete die ältere Dame den Beleg. In Wirklichkeit sollte sie so nochmal um 3000 Euro gebracht werden. Einer umsichtigen Mitarbeiterin der Sparkasse in Ebersbach-Neugersdorf kam der Überweisungsbeleg allerdings seltsam vor und sie rief daraufhin die Verbraucherin an, ob dies wirklich zur Zahlung gegeben werden soll. Damit konnte im letzten Moment ein weiterer finanzieller Schaden vermieden werden. Die Frau erstatte außerdem Strafanzeige bei der örtlichen Polizei. „Dieser extreme Fall belegt einmal mehr, dass zu unterzeichnende Unterlagen sorgfältig durchgelesen und geprüft werden müssen“, rät Steffi Meißner, Leiterin der Beratungsstelle Görlitz. „Nicht unter Druck setzen lassen oder beiläufig etwas unterzeichnen. Eine bewährte Strategie ist es, sich alle zu unterzeichnenden Unterlagen aushändigen zu lassen und nicht sofort zu unterzeichnen.“ Man sollte sich ein paar Tage zum sorgfältigen studieren Zeit nehmen und im Zweifelsfall eine Vertrauensperson zurate ziehen.