

Sollte die Begrenzung bestehen bleiben, könnte das gravierende Folgen für die Notfallversorgung in Brandenburg haben. Es würde bedeuten, dass Patienten künftig für Rettungseinsätze in bestimmten Fällen selbst zahlen müssten, wenn ihre Krankenkasse die Kosten nicht in vollem Umfang übernimmt. Damit würde der Zugang zur Notfallmedizin nicht mehr allein nach medizinischer Notwendigkeit erfolgen, sondern auch von der finanziellen Lage der Patienten abhängen. Der WochenKurier hat dazu mit Carsten Billing, Dezernent für Wirtschaft, Finanzen, Ordnung, Sicherheit und Verkehr gesprochen.
Wie ist die aktuelle Situation im Landkreis Spree-Neiße in Bezug auf die Rettungsdienstkosten?
Carsten Billing: Der Landkreis Spree-Neiße hat Beschwerde gegen die Festbeträge beim Ministerium für Gesundheit und Soziales als Fach- und Rechtsaufsicht für die Krankenkassen eingelegt.
Müssen Bürger künftig immer selbst für die Kosten eines Rettungswageneinsatzes aufkommen?
Der Landkreis möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass die Heranziehung zu den Kosten nur in dem Fall erfolgen wird, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Derzeit finden hierzu noch Aktivitäten statt, die durch das Ministerium für Gesundheit und Soziales moderiert werden. Der Landkreis ist optimistisch, dass diese im Ergebnis zu einer Lösung führen, die zusätzliche Kosten für die Bürger vermeiden. Sollte es dennoch bei der Festbetragsregelung bleiben, erstattet die Krankenversicherung zukünftig für einen Rettungsdiensteinsatz statt der tatsächlichen Kosten in Höhe von 950,80 Euro nur einen Festbetrag in Höhe von 762,80 Euro. In §4 Abs. 3 der Gebührensatzung des Landkreises ist geregelt, dass bei einer prinzipiellen vollständigen oder teilweisen Ablehnung die Gebühren für den Einsatz gegenüber dem Bürger erhoben werden müssen. Dieser muss dann die Rechnung bei seiner Krankenversicherung einreichen.
Wer trägt die Kosten für den Rettungseinsatz? Der Anrufer oder die betroffene Person, die medizinische Hilfe benötigt?
Erfolgt der Anruf eines Dritten missbräuchlich, also in dem Wissen, dass kein Notfall vorliegt, ist der Dritte Gebührenschuldner. Dies gilt dann für die Gesamteinsatzkosten. Ist der Einsatz berechtigt, weil ein Notfall tatsächlich vorliegt oder der Anrufer zumindest davon ausgehen durfte, dass ein solcher vorliegt, dann ist die Person, für die die Leistung in Anspruch genommen worden ist, auch Gebührenschuldner. Hier wird durch die Krankenkasse der Festbetrag erstattet.
Von wem erhalten die Bürger die Rechnung, von der Rettungsdienst Spree-Neiße GmbH oder vom Landkreis?
Die Rettungsdienst GmbH ist für das operative Einsatzgeschehen zuständig, die Bescheide werden vom Landkreis Spree-Neiße erstellt.
Haften Bürger für die Kosten, wenn sie einen Rettungswagen rufen, sich der Notfall aber als weniger dringlich herausstellt?
Die Frage nach der Verantwortung des Bürgers kann nicht pauschal beantwortet werden. Überwiegend gehen die Bürger verantwortungsbewusst mit dem Notruf um. Trotzdem ist festzustellen, dass sich in den vergangenen Jahren die Fehlfahrten (Behandlung vor Ort) stark erhöht haben. Lag die Zahl im Jahr 2019 noch bei 1.144 so waren es in den vergangene drei Jahren im Durchschnitt ca. 2.000 Fehlfahrten. Hierfür ist aus Sicht des Landkreises aber auch auf die schlechter werdende ambulante medizinische Versorgung, aufgrund des Mangels an Hausärzten in der Region, sowie die schlechte Erreichbarkeit des kassenärztlichen Notdienstes ursächlich.
Was erwartet die Bürger jetzt?
Die Bürgerinnen und Bürger können erwarten, auch aus Sicht des Landkreises zu Recht, dass sie im Notfall weiterhin den Rettungsdienst rufen können, ohne Angst vor Kosten haben zu müssen.