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Kommunalwahlen am 12. Juni

Landkreis SSOE. Am 12. Juni finden in Sachsen Kommunalwahlen statt. Neben der Landratswahl werden in einigen Orten auch die Stadtoberhäupter gewählt.
Am 12. Juni sind die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises aufgerufen, einen Landrat zu wählen. In einigen Orten werden zudem die Stadtoberhäupter gewählt.

Am 12. Juni sind die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises aufgerufen, einen Landrat zu wählen. In einigen Orten werden zudem die Stadtoberhäupter gewählt.

Bild: Pixabay

Bei den Kommunalwahlen im Freistaat werden am 12. Juni neben den Landräten in neun Landkreisen auch in vielen Städten und Gemeinden neue Oberbürgermeister und Bürgermeister von den Wählern bestimmt.

Die jeweilige Amtszeit der Landräte und Bürgermeister beträgt sieben Jahre. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde bzw. eines Landkreises sowie EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz im Landkreis haben. Wählen darf dabei nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Die Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen und schreiben können oder körperliche Beeinträchtigungen haben, können sich auch von einer Hilfsperson, welche zur Geheimhaltung verpflichtet ist, bei der Stimmabgabe helfen lassen. Die Wahllokale werden am 12. Juni von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein.

 

Kandidat braucht absolute Mehrheit

 

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge findet die Wahl zum Landrat (Kandidaten siehe unten) statt. Zudem werden in Altenberg, Bad Schandau, Dohna, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Freital, Hohnstein, Königstein, Kreischa, Lohmen, Neustadt in Sachsen, Kurort Rathen, Rathmannsdorf, Rosenthal-Bielatal, Sebnitz, Stadt Wehlen, Stolpen und Struppen neue Stadtoberhäupter von den Bürgern bestimmt. Sollte kein Kandidat die nötige Mehrheit von mindestens 50 Prozent der Stimmen bekommen, findet am 3. Juli ein zweiter Wahlgang statt.

Alle Wahlberechtigten sind vorab per Post benachrichtigt worden. Im Brief steht geschrieben, um welche Wahl es sich handelt und in welchem Wahlbüro man am Wahltag seine Stimme abgeben darf. Wichtig ist, dass man sich in den auf der Wahlbenachrichtigung verzeichneten Wahlraum begibt, da man nur dort im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Zur Stimmabgabe sind neben der Wahlbenachrichtigung auch ein Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird für einen möglichen zweiten Wahlgang wieder ausgehändigt.

 

Briefwahl

 

Ist man am Wahltag verhindert, kann mit dem Wahlscheinantrag, welcher der Wahlbenachrichtigung beiliegt, eine Briefwahl beantragt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann die Stimme schon vor dem Wahltag in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt abgegeben werden. Zum anderen kann man sich die Briefwahlunterlagen auch per Post zusenden lassen und diese dann einfach wieder kostenfrei versenden.

Die Unterlagen müssen dann allerdings rechtzeitig verschickt werden, damit diese spätestens am Wahltag eingehen. Wahl-scheinanträge werden noch bis 10. Juni, 16 Uhr, entgegen genommen. Diese können postalisch über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail oder über den Onlinewahlscheinantrag beantragt werden. Informationen zum Onlinewahlscheinantrag oder die jeweiligen Kontaktdaten Ihrer Gemeinde finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.

 

Fragen zur Landratswahl an: kreiswahlleiter@landratsamt-pirna.de  

 

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Landratskandidaten

Geisler, Michael (CDU) 

Teichmann, Ivo (AfD) 

Richter, Lutz (DIE LINKE) 

Hofmann, Andreas (FREIE SACHSEN)


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