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Boofen-Verbot im Nationalpark

Bad Schandau. Ab morgen heißt es im Nationalpark Sächsische Schweiz wieder: Boofen-Verbot zum Schutz der Natur bis zum 15. Juni. Die Nationalparkverwaltung bittet um Beachtung.

In den Freiübernachtungsstellen im Nationalpark wird auf das Verbot zum Boofen vom 01. Februar bis zum 15. Juni higewiesen.

In den Freiübernachtungsstellen im Nationalpark wird auf das Verbot zum Boofen vom 01. Februar bis zum 15. Juni higewiesen.

Bild: Hp. Mayr

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni ist zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten ("Boofen"), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025. Die Nationalpark- und Forstverwaltung vom Sachsenforst erhofft sich gemeinsam mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden eine Verringerung von Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit.

Ob die jetzt gültige temporäre Sperrung zum gewünschten Erfolg führt, wird während der Laufzeit dieser Regelung bis 2025 geprüft. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien diskutiert. Außerdem wird diese Projektgruppe mögliche längerfristige Maßnahmen erarbeiten, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung ab 2026 das Boofen auf ein naturverträgliches Maß zurückführen könnten.


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