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Walpurgisfeuer Bischofswerda: Hier dürfen sie stattfinden

Im Bischofswerdaer Umland werden nur noch größere, traditionelle Feuer genehmigt. Foto: pixabay

Im Bischofswerdaer Umland werden nur noch größere, traditionelle Feuer genehmigt. Foto: pixabay

Der Sächsische Landtag beschloss es bereits 2019: Die Pflanzenabfallverordnung aus dem Jahr 1994 außer Kraft zu treten. Heißt im Umkehrschluss: Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist grundsätzlich verboten. Für das sogenannte „Hexenbrennen“ wird es auch dieses Jahr keine Ausnahmen geben. Lediglich im Ermessen der Behörden sind große traditionelle Feuer erlaubt. In Rücksprache mit Vereinen, Verbänden und Feuerwehren werden folgende traditionelle Feuer, nach vorheriger Anmeldung genehmigt. Voraussetzung: Die geltenden Corona-Regeln lassen eine Durchführung des Walpurgisfeuers am 30. April zu.

  1. Bischofswerda - Festplatz Goldbacher Weg (Feuerwehr Bischofswerda)
  2. Großdrebnitz – Silberberg (Jugendclub Großdrebnitz e. V.)
  3. Goldbach – Goldbacher Berg (Feuerwehr Goldbach)
  4. Weickersdorf – Weg zw. Weickersdorf und Großdrebnitz (Feuerwehr und Jugendclub Weickersdorf)
  5. Schönbrunn – Fichtners Schanze (Jugendclub Schönbrunn e. V.)
  6. Pickau – Festplatz Pickauer Dorfweg (Siedlersparte Am Butterberg e. V.)
  7. Belmsdorf - Am Belmsdorfer Berg (Dorfgemeinschaft Belmsdorf)
  8. Rammenau – Oberrammenauer Straße (Heimatverein Rammenau e. V.)
  9. Rammenau – Heimatscheune (Bauwagen Rammenau e. V)
Die aufgeführten Orte dienen dazu, pflanzliche Abfälle sowie abgetrocknetes Holz ohne Farbreste abzugeben. Die Verantwortlichen geben dazu zeitnah – in der Regel zwei Wochen vorher – eine Information in der örtlichen Presse heraus. Alternativ weißt die Stadtverwaltung Bischofswerda darauf hin, Grüngutabfälle in der Annahmestelle am Schmöllner Weg in Putzkau abzugeben oder im eigenen Garten zu kompostieren.


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