Förderung für Kleinprojekte
Insgesamt stehen 165.000 Euro zur Verfügung, um innovative und gemeinwohlorientierte Vorhaben in der Region zu unterstützen. Bewerben können sich Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder Körperschaften. Die Antragsfrist endet am 6. März 2025.
Gefördert werden Projekte mit einer Investitionssumme zwischen 2.000 und 20.000 Euro. Das Förderprogramm übernimmt dabei bis zu 80 Prozent der Kosten. Wichtig ist, dass die Vorhaben in eine der beiden zentralen Maßnahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie passen. Projekte können sich auf die generationengerechte Gestaltung von Gemeinden konzentrieren, etwa durch bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen, öffentlich nutzbaren Einrichtungen oder Freizeit- und Spielplätzen. Ebenso förderfähig sind Vorhaben, die der Entwicklung landtouristischer Angebote dienen, wie der Bau kleiner touristischer Infrastrukturen, die Errichtung von Wegenetzen oder die Schaffung von Rast- und Spielplätzen.
Die Fördermöglichkeiten zeigen bereits realisierte Projekte aus dem Jahr 2024. Insgesamt wurden zwölf Vorhaben umgesetzt, darunter ein neuer Spielplatz in Gröditz, ein barrierefreier Kräuterweg des Soziokulturellen Zentrums Oberlausitz und die Verbesserung der sporttouristischen Infrastruktur des Segelflugclubs aeroteam Klix sowie die Tanzlinde am Scharfrichterhaus in der Gemeinde Neschwitz. Auch die Anschaffung von Fahrradbügeln für die Gemeinden Malschwitz, Radibor und Großdubrau verdeutlicht, wie die Förderung zur Verbesserung der Lebensqualität und der touristischen Attraktivität der Region beiträgt.
Die Entscheidung über die neuen Projekte fällt am 5. Mai 2025. Interessierte sollten die Gelegenheit nutzen, bis März 2025 ihre Ideen einzureichen, um die Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft gemeinsam weiterzuentwickeln. Weitere Informationen sind direkt beim Regionalmanagement oder über die OHTL-Website erhältlich. Geförderte Projekte müssen zwischen Juni und September 2025 umgesetzt und bis spätestens Ende Oktober 2025 abgerechnet werden.
Das Regionalmanagement in Königswartha empfiehlt eine vorherige Beratung für die Planung und Einreichung der Projekte. Es steht per E-Mail unter regional@ohtl.de oder telefonisch unter 035931/16560 zur Verfügung.