Birgit Branczeisz

Am Donnerstag gehen die Grundsteuerbescheide in die Post

Dresden. Die Beträge können erheblich voneinander abweichen. Eine Übersicht verrät, wie die einzelnen Stadtteile betroffen sind.

Heute schon in die Post geschaut? Dieses Wochenende könnten die Ersten ihre Grundsteuerbescheide im Briefkasten haben. 105.000 gehen seit dem 9. Januar in die Post - das sind zwei Drittel der Bescheide, die restlichen folgen im Verlauf des Jahres. Für viele dürfte das Schreiben eine Überraschung sein, denn für die Stadt bleiben die Einnahmen in etwa gleich, aber was der Einzelne zahlt kann durchaus stark variieren. »Denn das Ziel ist ja, gute Lagen mit hohem Wert höher zu besteuern, andere niedriger«, so Thomas Weihermüller, Amtsleiter Steuer- und Stadtkassenamt.

Am 9. September 2024 fragten die Fraktionen des Stadtrates daher bereits, wie sich die neue Berechnung in den Stadtbezirken auswirkt. Ein Beispiel: Während in Kleinzschachwitz und Loschwitz die Grundsteuer durchschnittlich um ein Viertel höher ausfällt - 24,8 bzw. 24,6 Prozent - verzeichnet Prohlis mit minus 27,3, Prozent und Gorbitz mit minus 17,3 Prozent sogar eine Steuererleichterung. Wichtig ist, nur der Blick auf das eigene Wohnhaus gibt wirklich Aufschluss, denn auch hier gibt es Grundstücke die über oder unter dem Durchschnitt liegen.

Nachhaken sollten auch Mieter, denn betroffen sind alle Bürger - denn die Grundsteuer wird auf die Miete rumgelegt – das muss sich in den Betriebskosten widerspiegeln.

Ins Kleingedruckte schauen werden auch Eigentümer und Pächter von Garagen oder Gartenlauben – hier gehen die Grundsteuerbescheide ab jetzt an die Eigentümer. Ob der sich den Betrag vom Pächter holen kann, liegt am Pachtvertrag und ist reines Privatrecht.

Im Vorfeld hatte es Diskussionen gegeben, ob Dresden ein Hebesatz von 300 ausgereicht hätte. »Nein«, sagt Thomas Weihermüller, »das Finanzamt hat viele Grundsteuermessbeträge nach Einsprüchen nach unten korrigiert und der Trend hält an.« Das hieße: Dresden hätte weniger Grundsteuer eingenommen als bisher. 

Der vom Stadtrat beschlossene Hebesatz liegt nun für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) bei 280 Prozent (Faktor 2,8) und für alle übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) bei  400 Prozent (Faktor 4,0). Der Hebesatz wird mit der vom Finanzamt Dresden-Nord festgelegten Grundsteuermesszahl multipliziert. Wer mit dem dafür vom Finanzamt angesetzten Grundstückswert nicht einverstanden ist, sollte unbedingt beim Finanzamt-Nord offiziell in  Widerspruch gehen. Wichtig ist: Ein Widerspruch darf nie per E-Mail erfolgen. Hierfür sind das gute alte Fax oder der Brief die gültige Form.

Zahlen muss der Betroffene dennoch zunächst, sobald der von der Stadt einen Grundsteuerbescheid erhalten hat. Ist ein Einspruch beim Finanzamt erfolgreich, wird das zu viel gezahlte Geld rückerstattet.

Die Bürger können natürlich auch im Rathaus nachfragen, wenn ihnen ein Passus unklar erscheint. Allerdings - trotz zusätzlichen Personals - hat Thomas Weihermüller angekündigt, werden die Dresdner wohl  telefonisch in der Warteschleife stecken und auch schriftlich ist kurzfristig keine Antwort zu erwarten. Ämter wie Bürger können sich darauf einstellen, dass dieses Prozedere jetzt häufiger stattfindet. Schon 2029 muss wieder neu gerechnet werden, sodass 2031 bereits eine neue Grundsteuer ins Haus flattert. Der Staat braucht Geld. Offen ist auch, ob der Hebesatz für 2026 bei Faktor 4.0 bleibt. Das muss der Stadtrat noch beschließen. Wie es 2027/2028 weitergeht, hängt von der Finanzlage der Kommune ab.

Fragen zu  Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag beantwortet das Finanzamt Dresden-Nord unter poststelle@fa-dresden-nord.smf.sachsen.de bzw. der Grundsteuer-Hotline 0351-46919494.

Fragen zu den Grundsteuerhebesätzen beantwortet das Steuer- und Stadtkassenamt per E-Mail an grundbesitzabgaben@dresden.de oder per Post an das Steuer- und Stadtkassenamt, Abteilung Grundbesitzabgaben, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.

 

 

 


Meistgelesen