Dany Dawid

Reform der Pflegeberufe und ihre Auswirkungen

Die Zusammenführung der drei bisherigen Pflegefachberufe der Bereiche "Altenpflege", "Gesundheits- und Krankenpflege" und "Gesundheits- und Kinderkrankenpflege"- das neue sogenannte Pflegeberufegesetz- gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen werden.
Ronald Heinold, Senior Consultant der LWGA, und Carola Roscheck, Schulleiterin der Altenpflegeschule der LWGA sind für die generalistische Pflegeausbildung bereit. Hier im neu ausgestatteten Pflegekabinett können die Auszubildenden realitätsnah üben. Foto: dda

Ronald Heinold, Senior Consultant der LWGA, und Carola Roscheck, Schulleiterin der Altenpflegeschule der LWGA sind für die generalistische Pflegeausbildung bereit. Hier im neu ausgestatteten Pflegekabinett können die Auszubildenden realitätsnah üben. Foto: dda

Mit dieser Re­form soll Auszubildenden, die sich für den Pflege­beruf interessieren, die Gelegenheit gegeben wer­den, eine qualitativ hoch­wertige und zeitgemäße Ausbildung mit breiten beruflichen Einsatzmög­lichkeiten zu absolvieren. WochenKurier sprach da­zu mit Carola Roscheck, Schulleiterin der Pflege­schule der Lausitzer Wirtschafts und Gesundheits Akademie GmbH Cottbus. Frau Roscheck, wie sehen Sie die generalistische Ausbil­dung? Welche Vorteile bie­tet diese Ausbildung? Die demografische Ent­wicklung verändert unsere Gesellschaft zunehmend. Derzeit sind die Ausbil­dungen in der Kranken- und Kinderkrankenpfle­ge sowie der Altenpflege getrennt geregelt. Jedoch gibt es dabei inhaltlich viele Überschneidungen. In Zukunft wird der Be­darf an Pflegefachkräften weiterhin steigen. Die jetzt alten Rahmenlehrpläne sind nicht mehr zeitge­mäß. Schon lange ist eine Anpassung nötig. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz wird eine Reform umge­setzt, die dazu beiträgt, die Ausbildungsqualität in der Pflege weiter zu verbes­sern und die Attraktivität des Pflegeberufs zu er­höhen. Ein großer Vorteil ist auch die Abschaffung des Schulgeldes in der Altenpflege. Welche Herausforderungen gilt es hinsichtlich der Schul­konzepte zu bewältigen? Die große Kunst besteht nun darin, bei der Zusam­menlegung der einzelnen Bereiche einen gemein­samen Nenner für die „Generalistik“ zu finden. Man muss sich die Frage stellen, welche Kompe­tenzen muss eine Pflege­fachfrau oder ein Pfleg­fachmann in der heutigen Zeit überhaupt vorweisen? Welche praktischen und theoretischen Handlungs­felder sollen den Aus­zubildenden vermittelt werden? Dazu muss ein Schulcurriculum von je­der Pflegeschule für den theoretischen und prak­tischen Unterricht entwi­ckelt werden sowie ein gelebtes Praxiskonzept für die Ausbildung von den praktischen Pflege­einrichtungen erarbeitet werden. Welche Auswirkungen wird diese Reform haben? Durch diese Reform wer­den die Ausbildungen in der Altenpflege, der Kran­kenpflege sowie der Kin­derkrankenpflege zu einer neuen Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss als Pfle­gefachfrau bzw. Pflege­fachmann zusammenge­führt. Dieser einheitliche Berufsabschluss ist eine Grundausbildung, an der sich eine Pflichtweiter­bildung sowie zusätzli­che Weiterbildungen und Fortbildungen anschlie­ßen. Die Weiterbildung als Praxisanleiter, die wir hier in unserer Lausitzer Wirtschafts und Gesund­heits Akademie anbieten, orientiert sich bereits ab 2019 an den Inhalten der Generalistik. Dabei sind mehr Unterrichts­stunden vorgeschrieben als bei der klassischen derzeitigen Ausbildung zum Praxisanleiter. Die Möglichkeit sich für ei­nen separaten Berufsab­schluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpfle­ge zu entscheiden, haben Auszubildende auch dann weiterhin, wenn sie für das letzte Drittel der Ausbildung sich auf den entsprechenden Bereich fokussieren. Ausbildun­gen, die bis zum 31. De­zember 2019 nach dem derzeitigen Altenpflege- oder Krankenpflegegesetz begonnen werden, können noch nach diesen Re­gelungen abgeschlossen werden. Info Pflegemesse in Cottbus Zum Thema „Zukunft Pflege“ findet am Frei­tag, 1. März 2019, und Samstag, 2. März 2019, die Pflegemesse in Cott­bus statt. Aussteller, die sich präsentieren möch­ten, um ihre Produkte, Dienstleistungen und Lösungen vorzustellen, können sich noch bis zum 31. Januar unter der Telefonnummer 0355/ 494 4448 oder per E-Mail a n www.pflegemesse-cottbus.de abrufbar.


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