Pflegetalk: "Sie lassen die Menschen allein"
Wer kontrolliert ambulante Pflegedienste?
Bernhard van Recum (Biva Pflegeschutzbund Region Dresden): Kontrolliert werden sie von den Aufsichtsbehörden im Sinne des Heimrechts. Grundlage dafür ist das BGB, also das Zivilrecht. Da beginnt das Problem. Denn als Pflegebedürftiger müsste ich mich streiten mit jemanden, auf den ich angewiesen bin. Daneben sind die Instrumentarien den älteren Menschen nicht unbedingt geläufig. Die Wehrhaftigkeit der Pflegebedürftigen muss dringend verbessert werden.
Was muss sich in der ambulanten Versorgung ändern?
Susanne Hentschel (Bereichsleiterin Soziale Dienste Johanniter): Uns fehlt die Wegepauschale. Zudem sollte es ursprünglich in jeder Region einen Pflegeberater bzw. Pflegestützpunkt geben, der dafür sorgt, dass nicht mehrere Pflegedienste auf die gleiche Straße fahren. Allein 25 Prozent der Arbeitszeit meiner Kollegen geht für die Fahrerei drauf. Wir kooperieren schon mit anderen Pflegediensten. Pflege ist aber niemals die Leistung einer einzelnen Person, sondern ein System aus vielen Faktoren. Für mich gehört auch ein vernünftiges Quartiersmanagement dazu, der Einkaufsladen und die Apotheke um die Ecke.
Was passiert, wenn das Geld des pflegebedürftigen Patienten aufgebraucht ist / nicht ausreicht?
Torsten Ruban-Zeh (Geschäftsführer AWO Lausitz): Der Selbstbehalt pro Person beläuft sich auf 5.000 Euro. Reicht die Rente nicht, muss ein Antrag an das entsprechende Sozialamt gestellt werden. Viele Menschen trauen sich das nicht, schieben das Thema verständlicherweise weit weg. Wir haben deshalb zwei Vollzeitbeschäftige eingestellt, die bei der Beantragung helfen. Es ist dringend notwendig, den Zuzahlungsbetrag zu begrenzen. Es kann nicht sein, dass jede Tarif- oder Betriebskostensteigerung sich 1:1 bei Bewohnern in der stationären Einrichtung widerspiegelt. Vor vier Jahren lag die Zuzahlung je nach Pflegestufe zwischen 690 bis 800 Euro. Heute sind wir bei 1.670 Euro angelangt und gehen auf die 1.800 Euro zu. Das muss verändert werden.
Wäre es nicht sinnvoll, dass alle Menschen in die Kassen einzahlen?
Andreas Westerfellhaus (Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung): Das wird gegenwärtig kontrovers diskutiert. Ich möchte aber nicht nur bei der Einnahme-Situation eine Diskussion haben, sondern auch bei den Ausgaben. Sind die Prioritäten richtig gesetzt? Da hätte ich eine Menge Vorschläge, wo wir wahnsinnig viel Geld ausgeben. Und dort, wo wir Menschen unmittelbar helfen können, ist kein Geld da – aus welchen Gründen auch immer. Wir müssen das Thema Pflege gesamtgesellschaftlich diskutieren und nicht erst, wenn es einen selber betrifft. 41 Prozent der Bundesbürger wissen nicht, dass die Pflegeversicherung eine Teilleistungsversicherung ist.
Ich betreue einen Freund und bin entsetzt, wie sich die Verantwortlichkeiten zugeschoben werden. Nach der ärztlichen Erstverordnung habe ich erlebt, wie innerhalb von reichlich drei Wochen drei Mal der Pflegedienst wechselte, weil die Finanzierung noch nicht stand. Es wurde gekündigt, obwohl kein neuer Pflegedienst da war. Sie lassen die Menschen völlig allein...
Hentschel: Das sind die Erfahrungen, die wir jeden Tag machen. Der Wunsch nach einer Stelle, die gesammelte Informationen vermittelt, ist riesig. Ein Angehöriger, der nie mit den Antragsmodalitäten konfrontiert war, braucht gut und gern zwei Stunden Intensivberatung für einen ersten Überblick.
Ruban-Zeh: Sachsen verfügt leider über keine Pflegestützpunkte.
Westerfellhaus: Wir arbeiten an der bundesweiten Einführung des »Pflegecopiloten«, der neutral informiert und erreichbar ist, auch Freitagnachmittag.