Netzagentur warnt vor unzulässigen Balkonkraftwerken
Allerdings warnt die Bundesnetzagentur vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für die kleinen Photovoltaik (PV)-Anlagen. Die Bundesnetzagentur überprüft regelmäßig elektrische Geräte. Dabei hat sich herausgestellt, dass zahlreiche Wechselrichter, die stationär und online angeboten werden, unzulässig und potenziell gefährlich sein können. Wechselrichter wandeln den produzierten Gleichstrom einer PV-Anlage in Wechselstrom um und machen ihn so für den Haushalt nutzbar.
Darin liegt die Gefahr
Wenn die produzierte Energie der Balkonkraftwerke nicht fehlerfrei ins Haus geleitet wird, kann es zu Beschädigungen an der Elektrik, zu elektromagnetischen Störungen oder gar zu einem Brand kommen. Messtechnische Untersuchungen der Bundesnetzagentur haben gezeigt, dass einige Produkte im Betrieb die gesetzlichen Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit überschreiten.
Wie erkennt man sichere Geräte?
Zunächst raten die ARAG Experten beim Kauf einer Mini-Solaranlage, auf das CE-Kennzeichen zu achten. Fehlt dieses Kennzeichen, darf das Produkt in Deutschland nicht regulär verkauft werden. Wer seine PV-Anlage für den Balkon online ordert, sollte zudem nur bei seriösen und bekannten Händlern bestellen.
Fehlt eine deutsche Bedienungsanleitung, eine deutsche Händleradresse oder ein europäischer Ansprechpartner auf Verpackung oder Begleitdokument, sollte man auf das Produkt verzichten, auch wenn der Preis verführerisch niedrig ist. Genau das könnte der Grund für den Dumping-Preis sein.