Freibad Kochsagrund Spremberg öffnet

Das Freischwimmbad Spremberg hat im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 6. September täglich von 10 bis 19 Uhr, unter Einhaltung entsprechender Auflagen, wieder geöffnet.
Foto: CharlesRondeau/ pixabay

Foto: CharlesRondeau/ pixabay

Es ist erforderlich, durch geeignete Maßnahmen weiterhin alles daran zu setzen, das Übertragungsrisiko zu minimieren, eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus sowie die weitere Ansteckung zu vermeiden. Daher kann das Bad mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Corona-Virus oder einer Atemwegserkrankung nicht betreten werden. Dies gilt auch für Besucher mit Verdachtszeichen. Seitens der Stadt Spremberg/Grodk sind Vorkehrungen getroffen, um allen Besucherinnen und Besuchern einen angenehmen und virusfreien Aufenthalt zu gewährleisten. Dementsprechend wurde die Haus- und Badeordnung entsprechend angepasst. Bei einem Besuch sollte u. a. folgendes beachtet werden:

  • Beim Besuch des Freibades werden die Kontaktdaten (Name, Vorname, vollständige Anschrift und Telefonnummer) am Einlass erhoben. Die Daten werden nur auf begründetem Verlangen des Gesundheitsamtes weitergeleitet. Ansonsten erfolgt die Vernichtung der Liste nach vier Wochen des Besuches.
  • Der Besuch des Freibades für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist nur in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person gestattet.
  • Abstandsregelungen von mindestens 1,50 m zwischen den Personen im gesamten Liege- und Wasserbereich sind zwingend einzuhalten und zu beachten.
  • Zwischen zwei Liegeflächen ist ein Abstand von mindestens 2,50 m einzuhalten (maximal zwei Personen pro Liegefläche bzw. zwei Familien, die in zwei unterschiedlichen Haushalten leben).
  • Die Nutzung des Spielplatzes ist nur für Kinder mit einer aufsichtsberechtigten Person und unter Wahrung der Abstandsregelung gestattet.
  • Gruppenbildung innerhalb des Bades und in den Becken ist zu vermeiden.
Am Eingang des Freibades ist die ergänzende Haus- und Badeordnung zur gegenwärtigen Situation angebracht. In Bezug auf die erforderlichen Maßnahmen aufgrund der rechtlichen Regelungen des Landes Brandenburg zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 sind die Attraktionen (Rutschen, Strudel, Beach-Volleyballplatz, etc.) bis auf weiteres für die Nutzung gesperrt, da ein körperlicher Kontakt nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem sind die Umkleide- und Duschbereiche ebenfalls gesperrt. Die Toilettenanlagen sind davon nicht betroffen und werden in regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert. Das beliebte Bistro im Freischwimmbad hat ebenfalls geöffnet. Auch in diesem Bereich sind die rechtlichen Bestimmungen und Hygieneregelungen einzuhalten. Trotz der noch vorhandenen Einschränkungen hofft die Stadt Spremberg/Grodk auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Sobald weitere Lockerungen in Bezug auf die Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus erlassen werden, erfolgt die jeweilige Prüfung zur Nutzung der Attraktionen im Freischwimmbad Spremberg.


Meistgelesen