Lohmen klagt gegen Nationalpark
Die Gemeinde Lohmen klagt gegen den Nationalpark Sächsische Schweiz. Ursprünglich war eine erste mündliche Verhandlung am Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen für den 26. März geplant. Dieser Termin ist aber kurzfristig auf den 5. Juni verschoben worden. Grund dafür ist, dass die Gemeinde Lohmen als Klägerin fünf Tage vor der geplanten Verhandlung einen weiteren 120-seitigen Schriftsatz einreichte, der von den Richtern und der Gegenseite – dem Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) – noch durchgearbeitet werden müsse.
Die Gemeinde Lohmen, welche sich im Geltungsbereich der Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz befindet, sieht ihre Planungshoheit betroffen und hält die Festsetzung eines Nationalparks für rechtswidrig. Lohmens Bürgermeisterin Silke Großmann (CDU) bemängelt, dass die Verordnung kaum Spielräume zum Bau auf dem kommunalen Grund zulasse.
So machten etwa naturschutzrechtliche Einwände kürzlich einen Bebauungsplan für die Lochmühle im Liebethaler Grund unwirksam. Auch für den aktuell geplanten Bau einer Infostelle, eines Souvenirshops und einer Toiletten-Anlage an der Bastei, befürchte man diverse Einschränkungen.
Klage stammt aus dem Jahr 2003
Die Klage Lohmens ist keine neue und stammt von 2003. Grund für die Klage war damals die Begrenzung der Parkplatzkapazitäten an der Bastei durch die Nationalparkverwaltung. Obwohl dieser Konflikt längst beigelegt werden konnte, hält Lohmen an seiner Klage gegen die Verordnung der Nationalparkregion fest und begründet dies in einem 200 Seiten starken Dokument. Dazu gehöre auch die zu geringe Größe des zudem zweigeteilten Nationalparks.
Diese Problematik hat auch Landrat Michael Geisler (CDU) im Auge: »Unter anderem ist der Park flächenmäßig zu klein und die menschlichen Einflüsse zu hoch. Nach wie vor halte ich einen grenzüberschreitenden Nationalpark für eine geeignete Lösung, der fehlenden Größe entgegenzutreten und Konflikte, wie beispielsweise die Nähe zu Wohnbebauung, durch einen neuen Flächenzuschnitt aufzulösen.« Die Klage Lohmens wird zudem von der Bürgerinitiative »Naturpark Sächsische Schweiz« unterstützt. »Letztendlich geht es um die Prüfung der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben für einen Nationalpark. Wie Sie wissen, sind diese im Natur- und Landschaftraum der Sächsischen Schweiz nicht gegeben und werden sich nur unter großen Verwerfungen entwickeln lassen. Zu den Kontraindikationen gehören u.a. die umfassende Besiedlung und Durchzogenheit der Landschaft von verkehrstechnischen, landwirtschaftlichen und touristischen Infrastrukturen,« sagt BI-Sprecherin Hanka Owsian.
Landratsamt unterstützt Klage
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterstützt die Klage Lohmens. »Die Nationalparkverordnung von 2003 mit den weitreichenden Entscheidungsvorbehalten für freistaatliche Behörden konnte insgesamt kein Vertrauen und mithin keine Akzeptanz bei Kommunen und der Bevölkerung der seit Jahrhunderten als Kulturlandschaft geprägten Sächsischen Schweiz erreichen. Bei einer Vielzahl von Vorhaben der Infrastruktur, der Daseinsvorsorge und der Sicherheit etwa vor Bränden und Hochwasser, aber auch im touristischen Bereich ist deren Umsetzung unter dem staatlichen Diktat zunehmend schwieriger geworden«, sagt Michael Geisler. Somit sei der Normenkontrollantrag von Lohmen eine Gelegenheit und in rechtlicher Hinsicht das einzige Mittel der kommunalen Ebene, in der Region Entscheidungszuständigkeit in eigenen Belangen zurückzugeben.
Das Umweltministerium möchte »mit Blick auf das laufende Verfahren« derzeit kein Statement zu ihrer Positionierung abgeben. Wie ein mögliches Verfahren ausgehen könnte, ist bislang ungewiss. Von der Bestätigung des Status Quo über die Herauslösung einzelner Flächen aus dem Nationalpark oder Revidierung einzelner Bestandteile der Nationalparkverordnung bis zur Ungültigkeit der gesamten Nationalparkverordnung ist alles möglich.

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