

Damit Bürger für den Fall eines flächendeckenden Blackouts Vorkehrungen treffen können, hat der Landkreis nach eigenen Angaben die wichtigsten Handlungsempfehlungen zusammengestellt und verweist auf die Ratgeber des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Die Umsetzung oder Anschaffung ist schrittweise und nacheinander umsetzbar. Als jüngste Beispiele seien hier die Stromausfälle von über 30 Stunden in der Lieberoser Heide (Februar 2022, aufgrund von Sturmschäden) oder in Berlin Treptow-Köpenick (Februar 2019, Beschädigung eines Kabels bei Bauarbeiten) genannt.
Der Flyer »Bevölkerungsinformation zum Selbstschutz | private Vorsorge für einen langanhaltenden Stromausfall (Blackout)« ist auf der Homepage abrufbar. Zum Jahreswechsel werden die Haushalte im LDS, die Werbung zulassen, den Flyer über die Zustellung mit den kostenlosen Wochenendblättern erhalten.
Neben der Selbsthilfe wird die Gelegenheit genutzt, für das ehrenamtliche Engagement zu werben und den Einsatzkräften zu danken. Denn in einer Krise ist jeder auf Helfer – zumeist ehrenamtlich – angewiesen. Für den Brandschutz bis zur Hilfeleistung im sozialen Bereich ist jede helfende Hand gefragt.
Als untere Katastrophenschutzbehörde ist der Landkreis für die Planung vorbeugender Maßnahmen zum Schutz vor Katastrophen zuständig. Dieser Aufgabe kommt der Landkreis für Fälle wie Hochwasser, Feuer oder Chemieunfall nach. Für solche und weitere Notsituationen werden Pläne vorgehalten. Für einen langanhaltenden Stromausfall wird der Plan auf die aktuelle Situation angepasst. Hierzu wurden Abstimmungen für verschiedene Bereiche wie allgemeine Sicherheit, Strom-, Wasser-, Gas- und Telekommunikations-versorgung in den letzten Wochen seitens des Landkreises vorgenommen. Der Informationsaustausch mit den Ämtern und Gemeinden ist ebenso erfolgt. Im Vordergrund stand dabei das kommunale Krisenmanagement, aktuelle Entwicklungen, direkte Ansprechpartner und das Wissen um die Bereiche der kritischen Infrastruktur. Anlaufstellen für die Bevölkerung sind im Krisenfall (zum Beispiel Stromausfall) die Feuerwehrgeräte-, Dorfgemeinschafts- oder Rathäuser.