

Die jahrelange Hängepartie für Prämiensparer ist zu Ende. Die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigen: Sparkassen haben Prämiensparer zu wenig Zinsen gezahlt. Festgelegt ist nun auch ein Maßstab, wie die Zinsen neu berechnet werden müssen. Für Prämiensparer ergeben sich Ansprüche, die in der Regel im vierstelligen Bereich liegen dürften. Der BGH urteilte zu den Klagen der Verbraucherzentrale gegen die Saalesparkasse und die Ostsächsische Sparkasse Dresden.
Die Urteile sind richtungsweisend für die gesamte Branche und weitere Verfahren der Verbraucherzentrale.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands: »Es ist ein guter Tag für geprellte Prämiensparer:innen. Der Bundesgerichtshof hat einen Maßstab festgelegt, wie Sparkassen falsch berechnete Verträge neu berechnen müssen. Jetzt müssen alle Sparkassen tätig werden und von sich aus Entschädigungen in die Wege leiten. Prämiensparer:innen müssen eine finanzielle Entschädigung erhalten, ihnen stehen erhebliche Nachzahlungen zu.
Die Urteile sind ein großer Erfolg für Prämiensparer:innen und wegweisend für weitere noch laufende Sparkassen-Klagen der Verbraucherzentrale.«