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Gemeinsame Pläne der Klinikleitungen

Görlitz. Kürzlich trafen sich die Geschäftsleitungen aller acht Krankenhausstandorte des Landkreises Görlitz auf Initiative der 2. Beigeordneten und Sozialdezernentin des Landkreises Görlitz, Martina Weber. Die grundsätzlichen Veränderungen für alle Klinikstandorte, durch die Krankenhausreform der Bundesregierung, erfordern einen gemeinsamen Verständigungsprozess zur Sicherung der medizinischen Versorgung für den Landkreis Görlitz, so Martina Weber.

Bild: Landratsamt Görlitz

Vorausgegangen war ein Prozess eines individuellen Gesprächsformates mit den einzelnen Klinikstandorten durch Experten der Landkreisverwaltung in den vergangenen Monaten.

Kernthemen der gemeinsamen Beratung waren die Sicherung der Notfallstrukturen unter veränderten Qualitätsnormen des Bundes, zukünftige ambulante und stationäre Leistungsstrukturen der Klinikstandorte unter Berücksichtigung von zu erfüllenden Mindestmengen und Personalvorgaben, die Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Personalbindung und -gewinnung sowie die effiziente Gestaltung möglicher gemeinsamer Dienstleitungen wie zum Beispiel Labor, Sterilgut Aufbereitung oder Wäschereinigung.

Die strukturellen Vorgaben von Leistungsgruppen, Mindestmengen sowie Qualitätsparameter in den Entwürfen der Bundesregierung ist die eine Seite der bundesweiten Krankenhausreform. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der dann bedarfsnotwendigen Strukturveränderungen auf die Klinikstandorte, bleibt nach übereinstimmender Meinung der Geschäftsleitungen immer noch eine offene Fragestellung.

Einigkeit besteht ebenso darin, dass der Freistaat Sachsen in dem Reformprozess sicherstellen muss, dass durch Übergangsbestimmungen und Ausnahmeregelungen die bedarfsnotwendigen stationären Leistungsangebote der Bevölkerung im Landkreis Görlitz zur Verfügung stehen. Außerdem sind zeitnah Regelungen notwendig, um die Liquidität der Krankenhäuser im Freistaat Sachsen bei der Erbringung bedarfsnotwendiger Leistungen kurzfristig zu sichern.

Die Geschäftsleitungen aller Krankenhäuser wollen den komplexen Verständigungsprozess gemeinsam fortführen und in themenbezogenen Beratungen gemeinsame Lösungen entwickeln.

Im Ergebnis soll dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als oberste Planungsbehörde für die Krankenhausstandorte ein nachhaltiger Versorgungsatlas für stationäre Leistungen, unter Sicherung der Notfallstrukturen, vorgelegt werden. Martina Weber hebt die Bedeutung des gemeinsamen Termins der Geschäftsleitungen hervor

»Es ist ein Novum im Freistaat Sachsen, dass sich Krankenhausstandorte unterschiedlicher Träger mit unterschiedlichen Profilen in einem Landkreis, ob als Schwerpunktversorger (Städtisches Klinikum Görlitz gGmbH), als Fachkrankenhaus (die Krankenhäuser in Großschweidnitz und Rothenburg) oder als Regelversorger (St. Carolus Krankenhaus Görlitz, Klinikum Oberlausitzer Bergland mit Kliniken in Zittau, Ebersbach und dem Kreiskrankenhaus Weißwasser sowie das Krankenhaus EMMAUS Niesky unter der Trägerschaft der Diakonissenanstalt Dresden, diesen wichtigen Themen kooperativ und ergebnisorientiert widmen.«


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