

Seit dem 1. Januar gilt die neue Grundstücks-Steuerreform. Hausbesitzer und all diejenigen, die Wald, forstwirtschaftliche Flächen oder Felder bzw. Ackerland besitzen, mussten dazu im Jahr 2022 einen gesonderten Antrag für das Finanzamt ausfüllen. Unter anderem war dabei von sogenannten Bodenrichtwerten die Rede. Was das konkret für den einzelnen Bürger bedeutet und wie sich das finanziell auswirkt liegt bei den jeweiligen Kommunen, denn jede für sich legt »eigene« Steuer-Hebesätze fest.
Kaum jemand hat dabei aber auf dem Schirm, dass erst im Januar diesen Jahres für einige Teile des Landes, unter anderem auch für Gebiete im Landkreis Elbe-Elster, schon wieder neue Bodenrichtwerte beschlossen wurden. Das ist zumindest auf der Homepage des Landkreises im Internet nachzulesen.
Einer Veränderung der Bodenrichtwerte gehen veränderte Grundstücks-Kaufpreise gegenüber dem Vergleichszeitraum voraus. Bodenrichtwerte haben aber keine bindende Wirkung, denn von ihnen kann bei Grundstücksverkäufen jederzeit abgewichen werden. Sie tragen jedoch zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit, stellen eine Grundlage zur Bodenwertermittlung eines Grundstücks dar und werden darüber hinaus von den Finanzbehörden zur steuerlichen Bewertung herangezogen.
Bodenrichtwerte (BRW) werden auf der Grundlage tatsächlicher Grundstücksveräußerungen im Landkreis sachverständig durch den Gutachterausschuss ermittelt und primär durch das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Brandenburg BORIS BB (boris.brandenburg.de) landesweit für alle regionalen Gutachterausschüsse veröffentlicht.
In Elbe-Elster treffen die neuen Bodenrichtwerte vor allem die Dorflagen und damit inbesondere land- und fortswirtschaftliche Flächen sowie Ackerland.
Für die land- und fortswirtschaftlichen Flächen wurden insgesamt 21 Bodenrichtwerte beschlossen, dabei wurden die Bodenrichtwerte in 14 Zonen wertmäßig verändert. Der gesamte Landkreis weist je sieben deckungsgleiche Zonen für Grünland, Ackerland und Forst auf.
Von den sieben Grünland-Zonen im Landkreis wurden drei Zonen wertmäßig verändert. Alle Gründlandzonen liegen nun auf einem ähnlichen BewertungsNiveau zwischen 0,45 Euro bis 0,54 Euro pro Quadratmeter, die Bodenrichtwertzone »Grünland Schradenland« liegt hingegen bei 0,30 Euro pro Quadratmeter.
Für Ackerland wurden in vier von sieben Zonen neue Bodenrichtwerte festgelegt, dabei sticht die Zone »Acker Mühlberg« aufgrund besonders hochwertiger Böden deutlich heraus mit jetzt rund 0,94 Euro pro Quadratmeter.
Weiterführende Informationen zum Immobilienmarkt stehen auf der Homepage der Gutachterausschüsse bereit (gutachterausschuss.brandenburg.de).