Information für Garagenbesitzende
Aufgrund der Grundsteuerreform seien Kommunen dazu verpflichtet, das Garageneigentum neu zu ordnen. Betroffen seien in Lübben 1.081 Nutzer beziehungsweise Besitzer von Garagen, die auf städtischem Grund errichtet wurden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht laut Möbes getrennte Eigentumsverhältnisse von Grund und Boden sowie Gebäuden nicht vor. Das »Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken« (Schuldrechtsanpassungsgesetz - SchRAnpG) habe seit dem 1. Januar 1995 das Eigentum der Garagenbesitzer geschützt. Mit dem 31. Dezember 2022 seien nunmehr alle Regelungen dieses Gesetzes abgelaufen.
Mit der Vorbereitung der Grundsteuerreform - die mit dem 1. Januar 2025 in Kraft getreten sei - sowie der Änderung der umsatzsteuerrechtlichen Bewertung von Pkw-Stellplätzen und damit auch Garagen, müsse die Situation um die Garagen auf städtischen Grund und Boden neu bewertet werden. Dabei wurde Möbes zufolge deutlich, dass es grundsätzlich verschiedenste Miet- und Pachtvertragsmodelle gibt.
Zur Bereinigung der komplexen Rechtslage beabsichtige die Stadtverwaltung Vertragsanpassungen vorzunehmen. Begleitet werde dieses Verfahren durch die entsprechenden Fachausschüsse. Die Stadt Lübben werde über den weiteren Ablauf fortlaufend informieren.